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ᐅ Partnerschaftsvertrag bei Erbanteil? Wie und was regeln?


Erstellt am: 04.08.16 09:46

roadrun8704.08.16 09:46
Hallo zusammen,

ich werde aus der Familie ein Haus zu etwa 50% erben.
Sprich der Kaufpreis liegt bei etwa 50% vom eigentlichen Wert.

Das Haus wird jetzt auf mich überschrieben und ich werde ins Grundbuch eingetragen.

In ca. einem Jahr ist der Kaufpreis fällig und ich will gemeinsam mit meiner Freundin umbauen und einziehen.

Der Kaufpreis und die Umbaumaßnahmen wollen wir zusammen durch ein Bankdarlehen finanzieren.

Es werden unterschiedliche Anteile Eigenkapital eingebracht nehmen wir einfach mal folgendes an:

Ich:
50% Hauswert
20.000€ Eigenkapital

Freundin:
20.000€ Eigenkapital

Das kann man ja noch gut festhalten.
Auch später die monatliche Rückzahlung kann man gut festhalten.

Welchen Wert kann man denn als "Wohngeld" annehmen?

Als wir darüber gesprochen haben, haben wir uns gedacht, dass im Falle einer Trennung, das Haus eh meins wird. Ich müsste ihr dann das eingebrachte Eigenkapital und die geleisteten Darlehensbeiträge zurückzahlen, aber abzüglich eines monatlichen Betrags zum Wohnen.

Sie will ja nicht umsonst gewohnt haben.
Wir hoffen natürlich das diese Situation nicht eintritt, wollen uns aber absichern.

Nach Eheschließung sieht das eh wieder anders aus.

Ich würde einen recht einfachen Partnerschaftsvertrag erstellen. Gibt es da vorlagen? Habt ihr noch Tipps?
HilfeHilfe04.08.16 10:57
Ihr solltet euch hierzu beraten lassen. Grundsätzlich nur als Gedankenanstoss. Den IST-Zustand festhalten und dann überlegen wie mit der Wertsteigerung nach dem Umbau umgegangen wird. 50%/50% oder kriegt deine Freundin nur das eingebrachte Eigenkapital ?

Wohngeld ist wie bei Miete die Nebenkosten, Energie, grunderwerbsteuer excl. Investitionsrücklage. Würde ich jetzt aus dem stehgreif sagen. Aber auch da überlegen was "fair" ist.

Ich würde dennoch versuchen Darlehen & Haus über Dich laufen zu lassen.
Komposthaufen04.08.16 16:13
Die Banken wollen meist zwei Darlehensnehmer, die gesamtschuldnerisch haften. Dann ist es aber nicht einfach, die Freundin im Trennungsfall überhaupt aus dem Darlehen zu entlassen.

Darum könnte man zuerst versuchen, ein Darlehen nur über dich laufen zu lassen und deine Freundin zahlt dir dann ein monatliches Wohngeld (wie eine kleine Miete in einer gemeinsamen Mietwohnung). Die Rückzahlung des eingebrachten Eigenkapital könnte man - soweit ich überblicken kann - relativ leicht in einem Partnerschaftsvertrag regeln.

Grüße.
Payday05.08.16 12:29
wenn du 50% vom haus mitbringst, die anderen 50% aber jeweils halbe halbe bezahlt werden, könnte man zb grundbuchtechnisch 75/25 % aufteilen.
wichtig für die freundin: steht sie nicht im grundbuch, sollte sie auf keinen fall mit in den kredit! völlig Latte was irgendwelche bankheinis da immer erzählen, wäre das im schlechtesten fall ihr ruin.
merke: Kredit nur, wenn auch im grundbuch. ansonsten zahlt man im grunde für nichts. ggf. einen fachanwalt kontaktieren.
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