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annamoni
Hallo zusammen,
laut den „Hinweisen zur Einkommenserklärung“ (UA-5402, 04/2025) der NRW.Bank wird bei dauerhaft geänderten Einkommensverhältnissen das aktuelle Einkommen auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet. Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und soll berücksichtigt werden, wenn es die aktuelle Lebenslage widerspiegelt.
Mein Fall:
Danke für eure Rückmeldungen!
laut den „Hinweisen zur Einkommenserklärung“ (UA-5402, 04/2025) der NRW.Bank wird bei dauerhaft geänderten Einkommensverhältnissen das aktuelle Einkommen auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet. Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und soll berücksichtigt werden, wenn es die aktuelle Lebenslage widerspiegelt.
Mein Fall:
- Noch angestellt (26 Std.), aber seit über 1 Jahr krankgeschrieben, wenn das Gehalt herangezogen wird 2% über Einkommensgrenze
- Statt Gehalt Krankengeld
- Ärztlich bestätigt dauerhaft < 3 Std. arbeitsfähig, DRV bestätigt keine Wiedereingliederung
- Schwerbehindert (50 % GdB), Pflegegrad, Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft
Danke für eure Rückmeldungen!