NRW.BANK – Einkommensermittlung

4,60 Stern(e) 5 Votes
A

annamoni

Hallo zusammen,

laut den „Hinweisen zur Einkommenserklärung“ (UA-5402, 04/2025) der NRW.Bank wird bei dauerhaft geänderten Einkommensverhältnissen das aktuelle Einkommen auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet. Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und soll berücksichtigt werden, wenn es die aktuelle Lebenslage widerspiegelt.

Mein Fall:
  • Noch angestellt (26 Std.), aber seit über 1 Jahr krankgeschrieben, wenn das Gehalt herangezogen wird 2% über Einkommensgrenze
  • Statt Gehalt Krankengeld
  • Ärztlich bestätigt dauerhaft < 3 Std. arbeitsfähig, DRV bestätigt keine Wiedereingliederung
  • Schwerbehindert (50 % GdB), Pflegegrad, Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft
Hat jemand Erfahrung, ob die NRW.BANK in so einer Situation tatsächlich das Krankengeld statt des Vorjahresgehalts für die Einkommensberechnung ansetzt? Gab es besondere Nachweise oder Probleme?

Danke für eure Rückmeldungen!
 
Zuletzt aktualisiert 18.08.2025
Im Forum NRW.Bank gibt es 17 Themen mit insgesamt 328 Beiträgen


Ähnliche Themen zu NRW.BANK – Einkommensermittlung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Eigentumswohnung - NRW.Bank und Annuitätendarlehen 17
2Problem mit NRW.Bank-Kredit und Grundschuld 15
3NRW.Bank Zuschuss Wohneigentum - einheitlicher Erwerbsgegenstand 22
4Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen? 225
5Grundstück cash kaufen, Bau über KfW/NRW.Bank 27

Oben