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ᐅ Neuer Nachbar - müssen wir den Öltank versetzen?


Erstellt am: 22.02.18 10:57

kaho67422.02.18 10:57
Wir haben ein Erbpachtgrundstück in der Familie. Dieses wurde zu DDR-Zeiten angemietet und liegt am Ende der Welt. Zu damaligen Zeiten war es nicht üblich, dass jeder Zentimeter ausgemessen wurde. Zäune gibt es nicht, nur Hecken. Nun haben wir einen neuen Nachbarn. Dieser reklamiert, dass der Ölheizungstank 10cm auf seinem Land stünde.

Wenn dem so ist, müssen wir den Tank ausgraben und 10cm versetzen? Oder hat er das Land gekauft, wie gesehen und der Tank hat Bestandsschutz?
Nordlys22.02.18 11:29
Wirst mit ihm wohl nen Deal machen müssen.
Escroda22.02.18 11:46
kaho674 schrieb:
Dieser reklamiert, dass der Ölheizungstank 10cm auf seinem Land stünde.
Je nach Qualität des Katasternachweises liegt diese Abweichung innerhalb der Fehlergrenzen, so dass nicht von einem Überbau gesprochen werden kann.
Ist ein Überbau aber zweifelsfrei ermittelt worden, ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit, die, sofern kein Deal mit ihm möglich ist, ein Gericht zu entscheiden hätte.
Wenn das Versetzen des Tanks 30.000€ kostet, der Wert des in Anspruch genommenen Landes aber nur 50€ beträgt, dürfte IMHO kein Gericht dem Nachbarn Recht geben. Eine Entschädigung steht ihm aber zu.
kaho67422.02.18 12:36
Deal hatten wir bereits mehrfach angeboten, da er seinerseits ebenfalls einige Baumängel übernommen hat, die unser Land betreffen. (z.B. Dachrinnen entwässern auf unser Land, Schornstein zu niedrig, so dass wir im Qualm sitzen, seine Hofeinfahrt direkt auf der Grenze). Leider rückt er zum Besichtigungstermin der Grenze gleich mit Anwalt an. Sehr seltsam. Was soll der Anwalt da schauen? Würde ja verstehen, wenn da ein Vermesser mitkäme, aber Anwalt? Nun fahren wir nächste Woche hin und suchen die Grenzsteine - schau mer mal.
kaho67422.02.18 12:38
Escroda schrieb:
...Eine Entschädigung steht ihm aber zu.
Wie sollte die etwa aussehen? Wir können ja schlecht 10cm Land kaufen. Sollen wir die 10cm für immer mieten?
Nordlys22.02.18 12:45
Es bleibt sein Land, ihr einigt euch auf die Nutzung durch 10 cm Öltank, solange dieser Tank eben lebt. Dafür kriegt er so und soviel Euro Schmerzensgeld wegen entgangener Freude am Landgenuss, das macht man schriftlich, aber ohne Grundbuch und so tüdelüüd. Eben kleinen Vertrag Du gibst mir ich dann Dir....
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