Bevor ihr irgendwas unterschreibt oder sonst wie regelt, lasst die Grenzen durch einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ordentlich feststellen. Je nach Qualität der Katasterunterlagen ist es entweder schnell erledigt oder der Vermesser macht Kilometer wenn seit 1953 nicht mehr vermessen wurde, sind die Vermarkungen wahrscheinlich mit der Bodenreform rausgeflogen.
Um den Anwalt macht euch keine Sorgen, die wenigstens haben Ahnung vom Katasterrecht.
Ohne Vermessung würde ich jedenfalls Nichts machen, woher wollt ihr sonst wissen wie groß die überbaute Fläche tatsächlich ist.
Ach eine Entschädigung das Nachbarn wird verhältnismäßig klein ausfallen. Er hat ja wohl keinen tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden durch den Überbau.