ᐅ Nebenkosten - Was zählt dazu?
Erstellt am: 01.11.2017 20:04
Specki 01.11.2017 20:04
Hallo zusammen,
das passt jetzt zwar nur indirekt in ein Hausbau-Forum, aber vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit aus.
Ich bereite schon mal die Nebenkostenabrechnung für unsere Mieter vor. Ist das erste mal und ich möchte hier nichts vergessen.
Bisher stehen auf dem Plan:
- Kaminkehrerkosten
- Gebäudeversicherungen
- Grundsteuer
- Abfallgebühr
- Wasser/Abwassergebühr
- Strom
- Gas
- Salz für Enthärtungsanlage
Mehr fällt mir jetzt so direkt nicht ein.
Telefon hat jeder seinen eigenen Anschluss/Anbieter.
Habe ich etwas vergessen?
Danke schon mal.
Gruß
Specki
das passt jetzt zwar nur indirekt in ein Hausbau-Forum, aber vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit aus.
Ich bereite schon mal die Nebenkostenabrechnung für unsere Mieter vor. Ist das erste mal und ich möchte hier nichts vergessen.
Bisher stehen auf dem Plan:
- Kaminkehrerkosten
- Gebäudeversicherungen
- Grundsteuer
- Abfallgebühr
- Wasser/Abwassergebühr
- Strom
- Gas
- Salz für Enthärtungsanlage
Mehr fällt mir jetzt so direkt nicht ein.
Telefon hat jeder seinen eigenen Anschluss/Anbieter.
Habe ich etwas vergessen?
Danke schon mal.
Gruß
Specki
Alex85 01.11.2017 21:09
Es gibt viele, viele Listen im Netz und sonstwo.
Die sind alle egal. Zählen tut ausschließlich die Liste im Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung. Insofern ist das Zusammentragen hier obsolet da wir nicht wissen können, was du vereinbart hast.
Klauseln wie "der Mieter trägt alle Betriebskosten" sind kassiert, damit unwirksam und somit alle Kosten vom Vermieter zu tragen - auch das gibt es. Es braucht eine abschließende Liste, die Vertragsbestandteil ist.
Zu pauschal. Wiederkehrende Wartungsarbeiten ja, Kosten für die Erstinbetriebnahme beispielsweise nein!
Auch zu pauschal. Wohngebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Glasversicherung ... ja, beispielsweise Mietausfallversicherung oder Rechtsschutz für das Gebäude nicht.
Daneben gilt immer das Wirtschaftslichkeitsgebot, dh. der Mieter kann Vergleichsangebote vorlegen um zu begründen, dass die Prämien zu hoch sind (Vermieter: "hab alles bei Allianz, ist bequemer so" zieht nicht). Dann bleibt der Vermieter auf der Differenz sitzen.
Die sind alle egal. Zählen tut ausschließlich die Liste im Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung. Insofern ist das Zusammentragen hier obsolet da wir nicht wissen können, was du vereinbart hast.
Klauseln wie "der Mieter trägt alle Betriebskosten" sind kassiert, damit unwirksam und somit alle Kosten vom Vermieter zu tragen - auch das gibt es. Es braucht eine abschließende Liste, die Vertragsbestandteil ist.
Specki schrieb:
Kaminkehrerkosten
Zu pauschal. Wiederkehrende Wartungsarbeiten ja, Kosten für die Erstinbetriebnahme beispielsweise nein!
Specki schrieb:
Gebäudeversicherungen
Auch zu pauschal. Wohngebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Glasversicherung ... ja, beispielsweise Mietausfallversicherung oder Rechtsschutz für das Gebäude nicht.
Daneben gilt immer das Wirtschaftslichkeitsgebot, dh. der Mieter kann Vergleichsangebote vorlegen um zu begründen, dass die Prämien zu hoch sind (Vermieter: "hab alles bei Allianz, ist bequemer so" zieht nicht). Dann bleibt der Vermieter auf der Differenz sitzen.
Specki 01.11.2017 21:46
Hmm ok, erstmal danke.
Mir gehts nur darum, ob ich was "typisches" an Nebenkosten vergessen habe.
Mietvertrag gibt es nicht. (Bitte keine Diskussion darüber)
Unter Gebäudeversicherungen verstehe ich Feuer, Wasser, Sturm/Hagel.
Gruß
Specki
Mir gehts nur darum, ob ich was "typisches" an Nebenkosten vergessen habe.
Mietvertrag gibt es nicht. (Bitte keine Diskussion darüber)
Unter Gebäudeversicherungen verstehe ich Feuer, Wasser, Sturm/Hagel.
Gruß
Specki
Alex85 01.11.2017 22:19
Garten, Winterdienst, Treppenhausreinigung, Aufzug, Gemeinstrom, ...
ypg 01.11.2017 22:20
Kein Mietvertrag, keine Umlage. Ich würde da auch nicht diskutieren mit Dir [emoji23]
ONeill 02.11.2017 05:49
Na das wird sicherlich Vorteile für den Mieter haben. [emoji6]
Deine Argumentation könnte man sonst auch weiterführen. Kein Mietvertrag, keine Miete. [emoji3]
Deine Argumentation könnte man sonst auch weiterführen. Kein Mietvertrag, keine Miete. [emoji3]