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lucaskilam
Hallo zusammen,
wir planen den Abriss unserer Doppelhaushälfte und möchten neu bauen. Der neue Entwurf ist nach hinten länger und im Wohnbereich höher als die bestehende Nachbarbebauung. Baurechtlich liegen wir laut Architekt innerhalb der zulässigen Vorgaben.
Unser Nachbar hatte uns mündlich signalisiert, dass der Entwurf für ihn in Ordnung sei. Als wir um eine schriftliche Zustimmung gebeten haben, möchte er nun vorab mit der Behörde sprechen. Ein Termin dort ist aber frühestens in zwei Monaten möglich.
Daher meine Fragen:
Ich freue mich über Einschätzungen und Erfahrungen aus ähnlichen Situationen.
wir planen den Abriss unserer Doppelhaushälfte und möchten neu bauen. Der neue Entwurf ist nach hinten länger und im Wohnbereich höher als die bestehende Nachbarbebauung. Baurechtlich liegen wir laut Architekt innerhalb der zulässigen Vorgaben.
Unser Nachbar hatte uns mündlich signalisiert, dass der Entwurf für ihn in Ordnung sei. Als wir um eine schriftliche Zustimmung gebeten haben, möchte er nun vorab mit der Behörde sprechen. Ein Termin dort ist aber frühestens in zwei Monaten möglich.
Daher meine Fragen:
- Ist in diesem Fall eine Nachbarschaftszustimmung zwingend notwendig?
- Was passiert, wenn der Nachbar nicht zustimmt – wird dann tatsächlich nicht genehmigt oder prüft die Behörde eigenständig?
- Kann die Baubehörde trotz fehlender Zustimmung genehmigen, solange keine nachbarschützenden Rechte verletzt sind?
- Ist es sinnvoll, den Bauantrag dennoch schon einzureichen, um keine Zeit zu verlieren?
Ich freue mich über Einschätzungen und Erfahrungen aus ähnlichen Situationen.