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ᐅ Nachbar will Einspruch gegen Bau einlegen


Erstellt am: 17.10.2023 11:26

RuLa2023 17.10.2023 11:26
Guten Tag liebes Forum,

ich habe da mal eine Frage bzgl. Rechte des Nachbarn.
Wir wollen in einem bereits bestehenden Gebiet (Niedersachsen) bauen. Wir haben ein ehemaliges Gartengrundstück als Hinter Bebauung gekauft. Der Verkäufer hat damals auch schon eine positive Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus vorlegen können. Es gibt keinen Bebauungsplan.

Der Bauantrag ist seit Juni eingereicht. Wir haben uns bzgl. Abstandsflächen etc. natürlich an die geltenden Regeln gehalten. Da es sich bei der Zuwegung um eine Privatstraße handelt haben wir auch an dieser Anteile erworben damit wir diese entsprechend nutzen dürfen. Ende letzten Monats ging wohl bei einigen Nachbarn ein Schreiben vom Bauamt ein bzgl. "Nachbarbeteiligung".
Diese sollen wohl innerhalb von 4 Wochen Einwendungen schriftlich geltend machen oder sich nicht melden und damit quasi ihr Einverständnis geben.

Wir haben nun von einem Nachbar gehört der wohl Einwände hat. Durch andere Nachbarn wissen wir das genau dieser Nachbar unser Grundstück die letzten Jahre wohl kostenfrei als Garten nutzen durfte und jetzt zu Deutsch "angepieselt" ist das das nun nicht mehr geht. Meine Frage wäre jetzt ob dieser Nachbar durch irgendwelche Einwände wie "Baulärm" oder "Beschädigung der Zufahrtswege während des Bau" tatsächlich gegen unseren Bau vorgehen könnte oder ob wir uns da zu viele Gedanken machen?

Die Baugenehmigung haben wir noch nicht erhalten aber diese Nachbarbeteiligung ist bei uns im Ort wohl immer so der letzte Schritt bevor die Genehmigung erteilt wird. Hoffe ihr könnt uns da ein bisschen Input zu geben.

liebe grüße
die Bauherren

HausKaufBayern 17.10.2023 12:35
Ich würde mal zunächst nett mit ihm sprechen ob er denn Vorbehalte hat, und falls ja welche.
Manche Menschen wollen sich ja nur wertgeschätzt fühlen. Und vielleicht ist die Situation dann ja doch ganz anders als ursprünglich gedacht und es gibt tatsächlich gute Einwände.

mayglow 17.10.2023 12:43
RuLa2023 schrieb:

irgendwelche Einwände wie "Baulärm" oder "Beschädigung der Zufahrtswege während des Bau"
Klingt für mich erstmal nicht valide. (als naiver Laie) Ersteres ist meine ich zu dulden und zweiteres müsst ihr eben im Zweifelsfall im Nachhinein wiederherstellen?

Ich krieg da bei nem Bekannten gerade sowas mit (der selbst, der mit den Einwänden ist) da sind die Einwände aber, dass einfach mal Abstandsflächen ignoriert wurden (wurden einfach nicht eingezeichnet so nach dem Motto "vielleicht fällts ja keinem auf") und Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl überschritten wurden (und nen 3-Geschosser gebaut werden soll, wo sonst nichtmal 2 ganze erlaubt sind), also ich sag mal, die Einwände laufen auf ner ganz anderen Schiene.

Was ich mir vorstellen könnte, ist, dass er sich irwie valide Einwände gegen die Umänderung von Gartenland aus den Fingern saugen kann (aus Umweltgründen oder sowas). Ansonsten vermute ich, dass berechtigt oder nicht, die Behörde vermutlich Einwände prüfen muss und das zu Verzögerungen führen kann.

Eine Lösung, außer wie von beschrieben, fällt mir aber auch nicht ein. Möglichst nett auf ihn zugehen und versuchen, ihn mitzunehmen. Wenn er feststellt, dass ihr ja doch ganz nette Menschen seid, ist das ja vielleicht doch alles nicht mehr so schlimm... (Es kann aber auch passieren, dass er euch da mit Vorurteilen entgegenkommt, weil, ist für ihn halt einfach nicht so schön)

WilderSueden 17.10.2023 13:30
RuLa2023 schrieb:

Meine Frage wäre jetzt ob dieser Nachbar durch irgendwelche Einwände wie "Baulärm" oder "Beschädigung der Zufahrtswege während des Bau" tatsächlich gegen unseren Bau vorgehen könnte oder ob wir uns da zu viele Gedanken machen?
Baulärm ist temporär und wenn eure LKW die Zufahrt beschädigen, müsst ihr die ohnehin wieder richten. Auf der Schiene wird er nicht durchkommen.
Interessant ist die Situation durch die Bauvoranfrage. Zumindest hier in BW können Einwendungen gegen den Aspekt der Bauvoranfrage nur gegen die Voranfrage gestellt werden, spätere Einsprüche zu einem positiv beschiedenen Aspekt sind nicht mehr möglich. Hier ist natürlich der Knackpunkt, was genau Inhalt der Voranfrage war und inwiefern ihr davon abweicht (z.B. andere Gebäudegröße). Das ist ggf. ein Fall für einen Anwalt, vorher würde ich aber erst einmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Falls der Nachbar Einwendungen einreicht, ist das ein Fall für einen Fachanwalt

11ant 17.10.2023 14:50
RuLa2023 schrieb:

Der Bauantrag ist seit Juni eingereicht. Wir haben uns bzgl. Abstandsflächen etc. natürlich an die geltenden Regeln gehalten. Da es sich bei der Zuwegung um eine Privatstraße handelt haben wir auch an dieser Anteile erworben damit wir diese entsprechend nutzen dürfen. Ende letzten Monats ging wohl bei einigen Nachbarn ein Schreiben vom Bauamt ein bzgl. "Nachbarbeteiligung".
Diese sollen wohl innerhalb von 4 Wochen Einwendungen schriftlich geltend machen oder sich nicht melden und damit quasi ihr Einverständnis geben.
Nach so langer Bearbeitungsdauer und überhaupt den üblichen Abläufen gehe ich davon aus, daß der Genehmigungsstempel bereits über Eurem Antrag schwebt und die Nachbarbeteiligung nur noch pro forma abzuhaken ist. "Gefällt mir nicht" oder "ich befürchte in Zukunft hätte wäre könnte" wären keine gültigen Einwände, der Nachbar muß konkrete verletzte oder bedrohte Rechtsgüter anführen. Laßt dem Bauamt weitere vier Wochen nach Ablauf der Einwandsfrist, bevor Ihr einen Anwalt um Akteneinsicht bitten laßt. Angesichts der positiv beschiedenen Bauvoranfrage (die allerdings ähnlich einer Baugenehmigung nicht unbegrenzt frisch bleibt) gehe ich ersteinmal davon aus, daß der Nachbar keine waschechten Ablehnungsgründe anführen kann und das Bauamt die Genehmigung erteilen wird. In der besagten Zeit werdet Ihr eine Genehmigung oder ein Schreiben über die Abgabe an die nächste Instanz (Landratsamt) erhalten. Vorher sehe ich keinen Handlungs- oder Angstbedarf.

HeimatBauer 17.10.2023 15:00
Bei mir (Freizeichner, nichtmal Baugenehmigung erforderlich) habe ich sowohl im Vorfeld oft&genau mit dem Bauamt gesprochen als auch die Nachbarn informiert. Beides muss ich natürlich nicht, habe ich trotzdem. Da waren sie noch alle dabei bzw. haben sich ihrem Schicksal ergeben. Dann musste ich das Haus 10cm verschieben und zwar vom Nachbarn weg, ich hatte dadurch also sogar mehr Abstandsfläche als vorher. Da es dadurch ein neuer Antrag war, bin ich nochmal rüber zu ihm, habe es es seiner Frau erklärt, die hat mir das auf dem ersten der beiden Pläne quittiert, da stürzt der Mann aus der Türe, reißt der Frau den Stift aus der Hand und plärrt, dass ihm mein Haus die ganze Sonne wegnimmt und seine Terrasse ist dadurch unbenutzbar. Ich habe ganz ruhig und freundlich geantwortet, dass ich a) ihn nur informiere und b) das Haus weiter von ihm wegrutscht. Das war ihm alles egal, er geiferte, dass er mir "nicht auch noch den Hausbau erleichtern will".

Ja nun, er war damals gerade im heftigsten Rosenkrieg mit seiner Frau, ist kurz nachher ausgezogen, für den Bau war es mir herzlich egal.

Später hat mir im Wochentakt ein anderer Nachbar (für Insider: Der mit der Hecke) das Landratsamt auf den Hals gehetzt von wegen wir würden illegal bauen - Landratsamt kam vorbei, hat alles vermessen, hat alles gepasst, ist wieder gegangen.

Also ja, erstmal schauen ob jemand wirklich Einspruch einlegt und dann mal genau lesen. Und dann versuchen, den Nachbarn über seinen abgelehnten Einspruch zu trösten.
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