ᐅ Muss gerissener Estrich ausgebessert werden?
Erstellt am: 05.09.2020 13:09
hampshire 05.09.2020 13:34
Ja, lasse das reparieren.
KlaRa 05.09.2020 21:01
Hallo Stefan.
Da sich der abgebrochene Estrich -wie ich zumindest den Fotos entnehme- auf den Randbereich bezieht wäre es sinnvoll, den Bereich zurückzubauen, die freiliegenden Estrichflanken zu grundieren und mit eine Reparaturmörtel zu reprofilieren.
Ist es ein Calciumsulfat-Fließestrich, was ich vermute, sollte beim Einsatz eines zementären Reparaturmaterials die Flankengrundierung mit einem Epoxidharz durchgeführt und dann "frisch-in-frisch" reprofiliert werden..
Unangenehm, das Ganze, aber kein "Beinbruch"!!
Eine Risssanierung ist hier sicherlich nicht sinnvoll.
Gruß: KlaRa
Da sich der abgebrochene Estrich -wie ich zumindest den Fotos entnehme- auf den Randbereich bezieht wäre es sinnvoll, den Bereich zurückzubauen, die freiliegenden Estrichflanken zu grundieren und mit eine Reparaturmörtel zu reprofilieren.
Ist es ein Calciumsulfat-Fließestrich, was ich vermute, sollte beim Einsatz eines zementären Reparaturmaterials die Flankengrundierung mit einem Epoxidharz durchgeführt und dann "frisch-in-frisch" reprofiliert werden..
Unangenehm, das Ganze, aber kein "Beinbruch"!!
Eine Risssanierung ist hier sicherlich nicht sinnvoll.
Gruß: KlaRa
Stefan2.84 06.09.2020 09:55
Danke für die Rückmeldung. Es ist tatsächlich der Randbereich. Ich werde das bei der morgigen Baubegehung so anmerken. Auch, dass mir ein einfaches ausbessern nicht reicht. Habe auch dem Estrichleger geschickt. Der hat ja bestimmt auch Interesse daran dass sein Produkt best mögliche Qualität hat.
KlaRa 06.09.2020 14:29
Also, Stefan, solche Begriffe wie "Qualität" usw., die kann man in der Bautechnik vergessen, da es sich um nichtssagende, unverbindliche Begriffe handelt.
Der Estrichleger hat sein Gewerk abgeliefert.
Ein Folgegewerk hat den Estrich beschädigt. Damit haftet er auch für die Kosten, welche für die Beseitigung des Schadens (und um einen solchen handelt e sich hier) notwendig werden.
Der Estrichleger hat ein dem Vertrag entsprechendes Gewerk abzuliefern. Mit Qualität hat das rein garnichts zu tun. Nur mit dem Stand der Technik oder eben dem vertragsgemäßen Zustand.
Sicherlich ist es sinnvoll, dass der Estrichleger den teilweisen Rückbau und Neueinbau handwerklich übernimmt. Wer sollte das auch sonst bei Übernahme der Gewährleistung machen?
In diesem Zuge wird er an Dich (als Bauherr) ein Angebot überreichen, welches an den Dachdecker zur Begleichung weitergereicht wird.
So einfach ist das.
Gruß: KlaRa
Der Estrichleger hat sein Gewerk abgeliefert.
Ein Folgegewerk hat den Estrich beschädigt. Damit haftet er auch für die Kosten, welche für die Beseitigung des Schadens (und um einen solchen handelt e sich hier) notwendig werden.
Der Estrichleger hat ein dem Vertrag entsprechendes Gewerk abzuliefern. Mit Qualität hat das rein garnichts zu tun. Nur mit dem Stand der Technik oder eben dem vertragsgemäßen Zustand.
Sicherlich ist es sinnvoll, dass der Estrichleger den teilweisen Rückbau und Neueinbau handwerklich übernimmt. Wer sollte das auch sonst bei Übernahme der Gewährleistung machen?
In diesem Zuge wird er an Dich (als Bauherr) ein Angebot überreichen, welches an den Dachdecker zur Begleichung weitergereicht wird.
So einfach ist das.
Gruß: KlaRa
Stefan2.84 07.09.2020 06:39
Guten Morgen,
beide Gewerke liegen im Lieferumfang meines GÜ´s. Daher werden die sich um die Übernahme der Kosten kümmern. (Wenn sie nicht versuchen sollten den entstandenen Schaden als Kleinigkeit abzutun) Aber ich werde beim heutigen Termin daruf bestehen nicht nur eine einfach Risssanierung auszuführen.
Danke und Gruß
beide Gewerke liegen im Lieferumfang meines GÜ´s. Daher werden die sich um die Übernahme der Kosten kümmern. (Wenn sie nicht versuchen sollten den entstandenen Schaden als Kleinigkeit abzutun) Aber ich werde beim heutigen Termin daruf bestehen nicht nur eine einfach Risssanierung auszuführen.
Danke und Gruß
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