ᐅ Mineralischen Fliesenkleber komplett entfernen?
Erstellt am: 05.11.2021 06:59
Benutzer200 05.11.2021 08:42
Kann ich auf den Bildern nicht erkennen. Ausreichend vorbereitet = Boden ist glatt. Abstehende Kleberreste können fies werden...
KlaRa 05.11.2021 10:26
Hallo "Gerd53".
Man muss unterscheiden, was einem das Gefühl als "ausreichend" suggeriert, und dem, was sich in der Praxis (aufgrund vieler Schadensfälle) als sichere Untergrund-Vorbereitung bewährt hat.
Wie "Benutzer200" sehe auch ich auf den Fotos nicht, ob die Estrichoberfläche ausreichend vorbehandelt wurde.
Aus der Praxis ableitend ist es allerdings so, dass alte Fliesenklebstoffe auf Zementbasis, speziel dann, wenn sie "in die Jahre gekommen" sind, ihre ursprüngliche Eigenfestigkeit nicht mehr aufweisen. Bei alten Zementestrichen ist das im Übrigen genauso (jedoch ohne gravierende Auswirkungen).
Mein Vorschlag ist der, dass der Folgeunternehmer (was immer demnächst auch an Bodenbelag geplant ist) die Estrichoberfläche intensiv schleift. Mit Staubabsaugung, versteht sich!!!
Wenn Du Dir sicher sein willst, ob die Schleifmaßnahme ausreichend durchgeführt wurde, dieser Tipp:
Die Fachregel sagt, dass das Stützkorn des Estrichs freigelegt sein muss.
Danach grundieren, flächig spachteln (für eine gleichmäßige Saugfähigkeit gegenüber dem Klebstoff (sonst ist die Gefahr zukünftiger Hohllagen recht groß).
---------------------------------------
Gutes Gelingen: KlaRa
Man muss unterscheiden, was einem das Gefühl als "ausreichend" suggeriert, und dem, was sich in der Praxis (aufgrund vieler Schadensfälle) als sichere Untergrund-Vorbereitung bewährt hat.
Wie "Benutzer200" sehe auch ich auf den Fotos nicht, ob die Estrichoberfläche ausreichend vorbehandelt wurde.
Aus der Praxis ableitend ist es allerdings so, dass alte Fliesenklebstoffe auf Zementbasis, speziel dann, wenn sie "in die Jahre gekommen" sind, ihre ursprüngliche Eigenfestigkeit nicht mehr aufweisen. Bei alten Zementestrichen ist das im Übrigen genauso (jedoch ohne gravierende Auswirkungen).
Mein Vorschlag ist der, dass der Folgeunternehmer (was immer demnächst auch an Bodenbelag geplant ist) die Estrichoberfläche intensiv schleift. Mit Staubabsaugung, versteht sich!!!
Wenn Du Dir sicher sein willst, ob die Schleifmaßnahme ausreichend durchgeführt wurde, dieser Tipp:
Die Fachregel sagt, dass das Stützkorn des Estrichs freigelegt sein muss.
Danach grundieren, flächig spachteln (für eine gleichmäßige Saugfähigkeit gegenüber dem Klebstoff (sonst ist die Gefahr zukünftiger Hohllagen recht groß).
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Gutes Gelingen: KlaRa
Gerd53 06.11.2021 10:18
Danke für die Antworten
Genauer:
Der Boden wurde längere Zeit intensiv mit einer Sanierungsfräse von einem Laien geschliffen. Schleifscheibe, siehe Bild. Der Untergrund ist jetzt fest. Selbst die Reste vom Kleber sind fest.
Noch weitere Bilder, die eventuell die Situation besser zeigen, als die obigen Bilder. Ich hoffe, dass ich ihre Geduld nicht überstrapaziere.




Genauer:
Der Boden wurde längere Zeit intensiv mit einer Sanierungsfräse von einem Laien geschliffen. Schleifscheibe, siehe Bild. Der Untergrund ist jetzt fest. Selbst die Reste vom Kleber sind fest.
Noch weitere Bilder, die eventuell die Situation besser zeigen, als die obigen Bilder. Ich hoffe, dass ich ihre Geduld nicht überstrapaziere.
KlaRa 06.11.2021 10:57
Hallo "Gerd53".
Das Problem der Ferndiagnose ist immer, dass auch die Fachleute unter uns die letzte Entscheidung darüber, ob es ausreichend war oder nicht, nicht treffen können.
Beim vorletzten Bild kann man rechtsseitig erkennen, dass dort das Stützkorn beim Schleifen freigelegt wurde. Besser geht es nicht!
Aber bei den anderen Fotos sind helle Anhaftungen erkennbar, die nicht einzuschätzen sind.
Um einmal das Problem zu verdeutlichen:
Wenn es sich bei den hellen Stellen um Ablagerungen von Feinsedimenten handelt (die treten bei neuen Estrichen auf, das aber nur als Beispiel), verfügte diese Schicht möglicherweise nicht über den Haftverbund und die EIgenfestigkeit, um den Verbund zwischen Estrich und Folgeschichten gewährleisten zu können.
Ich will Dir damit weder ANgst machen, noch "eiere" ich um die Wahrheit herum.
Würde ich diese Flächen selbst sehen, könnte ich nach kurzer Prüfung sofort eine entsprechende Bewertung abgeben.
Das ist nun aber die Aufgabe des Folgegewerks. Und diese Bewertung wie auch Verantwortung kann man keinem abnehmen!
Wenn ein Fliesenleger keramische Platten verlegen soll, MUSS er den Untergrund prüfen. Das ist die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht eines jeden Boden-, Parkett- und Fliesenlegers.
Insofern muss dieser Hinweis auch das Ende Deiner Anfrage bedeuten.
Wenn der Folgeunternehmer nach Prüfung diese Fläche freigibt, dann gehen wir davon aus, dass dies auch in technischer Hinsicht zutrifft.
Ansonsten ist er (aber das sowieso) in der Gewährleistung für Folgeschäden, die aus seinerm Verantworungsbereich heraus resultieren werden.
Egal, ob Laienverleger oder professioneller Verlegebetrieb!
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Gruß und gutes Gelingen: KlaRa
Das Problem der Ferndiagnose ist immer, dass auch die Fachleute unter uns die letzte Entscheidung darüber, ob es ausreichend war oder nicht, nicht treffen können.
Beim vorletzten Bild kann man rechtsseitig erkennen, dass dort das Stützkorn beim Schleifen freigelegt wurde. Besser geht es nicht!
Aber bei den anderen Fotos sind helle Anhaftungen erkennbar, die nicht einzuschätzen sind.
Um einmal das Problem zu verdeutlichen:
Wenn es sich bei den hellen Stellen um Ablagerungen von Feinsedimenten handelt (die treten bei neuen Estrichen auf, das aber nur als Beispiel), verfügte diese Schicht möglicherweise nicht über den Haftverbund und die EIgenfestigkeit, um den Verbund zwischen Estrich und Folgeschichten gewährleisten zu können.
Ich will Dir damit weder ANgst machen, noch "eiere" ich um die Wahrheit herum.
Würde ich diese Flächen selbst sehen, könnte ich nach kurzer Prüfung sofort eine entsprechende Bewertung abgeben.
Das ist nun aber die Aufgabe des Folgegewerks. Und diese Bewertung wie auch Verantwortung kann man keinem abnehmen!
Wenn ein Fliesenleger keramische Platten verlegen soll, MUSS er den Untergrund prüfen. Das ist die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht eines jeden Boden-, Parkett- und Fliesenlegers.
Insofern muss dieser Hinweis auch das Ende Deiner Anfrage bedeuten.
Wenn der Folgeunternehmer nach Prüfung diese Fläche freigibt, dann gehen wir davon aus, dass dies auch in technischer Hinsicht zutrifft.
Ansonsten ist er (aber das sowieso) in der Gewährleistung für Folgeschäden, die aus seinerm Verantworungsbereich heraus resultieren werden.
Egal, ob Laienverleger oder professioneller Verlegebetrieb!
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Gruß und gutes Gelingen: KlaRa