Mängelbehebung GU

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G

Gassinger-1

Liebe Mitglieder,
wir wohnen seit 3.5 Jahren in einer neu erbauten Eigentumswohnung. Im grossen und ganzen ist alles in Ordnung, aber wir haben seit Anfang an das Gefühl, dass uns der GU betreffned Mängelbehebung nicht ernst nimmt. Das haben wir (sämtliche Eigentümer/innen ) unserer Liegenschaft dem GU auch schon mitgeteilt. ich schreibe dazu einige Beispiele und es würde mich interessieren, was Ihr dazu meint;

  • Die Fliesen im Treppenhaus waren nicht in Ordnung. Der GU hat uns vorgeschlagen, dass zu belassen und dafür den Allgemeinen Kellerbereich Streichen zu lassen. Das streichen des Kellerbereichs war jedoch im Baubeschrieb so oder so vorgesehen.
  • An der Außenwand hatten wir an einen Riss, bei dem die roten Backsteine unter der Außenhülle sichtbar waren. Trotz mehrmaligem Hinweisen auf diesen Schaden und die daraus möglicherweise entstehenden Folgeschäden wegen Wassereindringen wurde ein Jahr lang nichts gemacht. Erst nach einem eingeschriebenen Brief und dem Hinweis den Schaden über eine Drittfirma auf Rechnung GU erledigen zu lassen wurde ohne weiteren Kommentar repariert.
  • Beim Velokeller haben wir eine Rampe. Bei der ersten Abnahme mit dem GU wurde auf die Gefährlichkeit für Kinder und ältere leute hingewiesen. Auf die Frage betreffend eines Handlaufs wurde geantwortet, dass der nicht notwendig ist. Das Haus sei von SUVA und AGV abgenommen worden. Im Baubeschrieb und in den Plänen ist aber ein Handlauf beschrieben und eingezeichnet. Auf den Hinweis, dass der Handlauf in den Plänen ist, war die Antwort "Da wird nichts gemacht!". Ist dasd zulässig, wenn der GU etwas ohne Nachfrage weglässt, dass in den Plänen und im Baubeschrieb festgehalten ist?
Danke für Euer Feedback
Gassinger
 
M

MODERATOR

In einem solchen Falle hilft nur, eine eventuell noch ausstehende Restzahlung nicht an den GU auszuzahlen, bis alle Mängel behoben sind.
Dazu müssen aber alle Eigentümer an einem Strang ziehen; am besten einen eingeschriebenen Brief, alle Eigentümer unterschreiben, alle Mängel werden aufgeführt.
Ohne finanziellen Druck wird das wohl nichts werden; da bliebe nur der Rechtsweg, wenn sich der GU so hartnäckig verweigert.
 
M

MODERATOR

Hallo BauLine,
Wie sieht es denn aus, in der Schweiz, mit GU, Zahlungsplan und Durchsetzung von Mängelbehebung, können Sie etwas dazu schreiben?
Ihr Fachwissen zu demonstrieren, indem Sie meine Antworten kryptisch kommentieren, hilft dem Fragesteller ja auch nicht weiter.
 
B

BauLine-1

Hallo BauLine,
Ihr Fachwissen zu demonstrieren, indem Sie meine Antworten kryptisch kommentieren, hilft dem Fragesteller ja auch nicht weiter.
Hallo Hertweck

Ja das stimmt auch wieder...;)

Aber dem Threadersteller nützt dies eh nichts.. dessen Beitrag stammte ja schon aus Februar 2009... die erste Antwort folgte im Mai 2010.. also war es auch hier schon lange vorbei... Er kann es also fast schon bei der obligatorischen 2-Jährigen anführen..die ja nun bald ins Haus stünde.. und wenn er clever ist, nimmt er sich dazu eine passende, fachliche Hilfe hinzu.. das kosten nicht wirklich viel... bringt aber den entsprechenden Schutz, damit er nicht wieder über den Tisch gezogen wird..

Aber grundlegend, da ich auch für Schweizer Bauherren Vertragsunterlagen (Baubeschrieb/Bauvertrag/Kaufvertrag/Planunterlagen) überprüfe und möglichst in ihrem Sinne, positiv ändere, ggf. direkt auf Fehler verweise, die nüchterne Erkenntnis:
Fast zu 100% sehen die Verträge eine Schlusszahlung ca. 20-30 Tage vor der gemeldeten Fertigstellung vor. Abnahmen kommen erst später.
Der Bauherr hat, wenn man dies vorab nicht ändert, keine Möglichkeit zu einem Rückbehalt. Würde er diesen tätigen, bekäme er keinen Schlüssel zur Wohnung, könnte sie nicht beziehen.. da die Schlussrate noch nicht bezahlt wurde.. so einfach ist das... wenn man dies nicht ändert.
 
M

MODERATOR

Hallo BauLine,
In Deutschland ist es mit den GU und Bauträgern auch nicht leicht, aber in der Schweiz hat man es da als Bauherr/Käufer wohl noch schwerer; bei GU-verträgen in der Scheiz ist ein bewanderter Bauberater unabdingbar, das sehe ich auch so.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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