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ᐅ Lüftungsanlage als Auflage aus Baugenehmigung - Lärm durch Zug


Erstellt am: 03.05.22 13:51

JohnnyCooker03.05.22 13:51
Hallo Community,

ich habe schon in einigen Post mitgelesen und versucht zu unserem Thema einen Thread zu finden. Leider immer nur angelehnte / ähnliche Dinge. Daher wollte ich meine Frage gern selber einmal Posten.

Wir planen / bauen aktuell die 2. Hälfte einer Doppelhaushälfte. Die erste schon seit 15 Jahren bestehende Doppelhaushälfte wird durch meine Schwiegereltern bewohnt.
Auch wenn dies etwas kurios erscheint... Die 2. Hälfte war mal vor 17 Jahren schonmal geplant, damals wollte aber keiner ;-)
Das Doppelhaus ist etwas 140m von der Bahn entfernt. Dazwischen befinden sich auch einige Bäume (Siehe Karte im Anhang)

Wir haben nun durch das Bauamt eine Auflage bekommen, eine Lüftungsanlage einzubauen. Auf Grund der Lärmkartierung der DB aus 2017 liegen an unseren Außenfassaden Südost 68 und Südwest 60 dB(A) an. Entsprechend ist laut "Schallschutz im Städtebau" (Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1) selbst bei 45 dB bei nur teilgeöffneten Fenster kein ungestörter Schlaf häufig möglich. Folglich können Schlafstörungen nur vermieden werden, wenn das Fenster geschlossen bleibt. Um die Hygienischen Zustände zu wahren muss aber einer Lüftungskonzept bestehen. Da dieses Lüftungskonzept aber nach der vorangegangen Feststellung keine geöffneten Fenster in der Nacht vorsehen darf, muss eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Soweit die Baugenehmigung.

Nun zur Realität: In der bestehenden Doppelhaushälfte wohnte auch Zeitlang meine Frau und die 8 Jahre jünger Schwägerin. Alle Bewohner des näher und mit Fassade zur Bahnlinie ausgerichteten Hauses haben sicher bisher nie über Lärm der Bahn beklagt und diese Forderung auch als lächerlich beschrieben.
Wir wohnen aktuell in einem Mehrfamilienhaus welches nur 35 m von der Bahnlinie entfernt ist und finden ebenfalls mit geöffneten Fenster und ausschließlich Fensterfalzlüftung sehr ruhig in den Schlaf.

Wir würden diese Maßnahme nun nur sehr ungern umsetzen müssen und uns die nicht direkt zuvor kalkulierten 12-15 TEUR sparen wollen.

Hat jemand einen Idee wie man einen vernünftigen Widerspruch an die Baubehörde formulieren kann?
Zählen die "Erfahrungswerte" der Nachbarn hier mit?

Danke für eure Einschätzung und ggf. Vorschlag.

Luftbild eines Wohnviertels; rotes Quadrat unten links, rote Linie markiert ~140 m bis Bahngleisen.
Neubau202203.05.22 13:59
JohnnyCooker schrieb:

Hallo Community,

ich habe schon in einigen Post mitgelesen und versucht zu unserem Thema einen Thread zu finden. Leider immer nur angelehnte / ähnliche Dinge. Daher wollte ich meine Frage gern selber einmal Posten.

Wir planen / bauen aktuell die 2. Hälfte einer Doppelhaushälfte. Die erste schon seit 15 Jahren bestehende Doppelhaushälfte wird durch meine Schwiegereltern bewohnt.
Auch wenn dies etwas kurios erscheint... Die 2. Hälfte war mal vor 17 Jahren schonmal geplant, damals wollte aber keiner ;-)
Das Doppelhaus ist etwas 140m von der Bahn entfernt. Dazwischen befinden sich auch einige Bäume (Siehe Karte im Anhang)

Wir haben nun durch das Bauamt eine Auflage bekommen, eine Lüftungsanlage einzubauen. Auf Grund der Lärmkartierung der DB aus 2017 liegen an unseren Außenfassaden Südost 68 und Südwest 60 dB(A) an. Entsprechend ist laut "Schallschutz im Städtebau" (Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1) selbst bei 45 dB bei nur teilgeöffneten Fenster kein ungestörter Schlaf häufig möglich. Folglich können Schlafstörungen nur vermieden werden, wenn das Fenster geschlossen bleibt. Um die Hygienischen Zustände zu wahren muss aber einer Lüftungskonzept bestehen. Da dieses Lüftungskonzept aber nach der vorangegangen Feststellung keine geöffneten Fenster in der Nacht vorsehen darf, muss eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Soweit die Baugenehmigung.

Nun zur Realität: In der bestehenden Doppelhaushälfte wohnte auch Zeitlang meine Frau und die 8 Jahre jünger Schwägerin. Alle Bewohner des näher und mit Fassade zur Bahnlinie ausgerichteten Hauses haben sicher bisher nie über Lärm der Bahn beklagt und diese Forderung auch als lächerlich beschrieben.
Wir wohnen aktuell in einem Mehrfamilienhaus welches nur 35 m von der Bahnlinie entfernt ist und finden ebenfalls mit geöffneten Fenster und ausschließlich Fensterfalzlüftung sehr ruhig in den Schlaf.

Wir würden diese Maßnahme nun nur sehr ungern umsetzen müssen und uns die nicht direkt zuvor kalkulierten 12-15 TEUR sparen wollen.

Hat jemand einen Idee wie man einen vernünftigen Widerspruch an die Baubehörde formulieren kann?
Zählen die "Erfahrungswerte" der Nachbarn hier mit?

Danke für eure Einschätzung und ggf. Vorschlag.

Ich weiß nicht wie weit ihr im Zeitdruck seid. Aber sowas kostet sehr viel Zeit bis ein Widerspruch bearbeitet ist. Was ist wenn der Widerspruch dann abgelehnt wird? Wollt ihr klagen? Dann wird aber aus der Baufreigabe nichts, da diese bei Klagen nicht weiter bearbeitet wird. Ihr müsstet Euch selbst fragen ob die Zeit und das Geld (evtl. Anwaltskosten) es wert sind die 12-15 TEUR zu sparen. Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist vor allem in Neubauten ein enormer Qualitätsgewinn.
Osnabruecker03.05.22 14:03
Neubau2022 schrieb:

Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist vor allem in Neubauten ein enormer Qualitätsgewinn.

Kann ich so unterschreiben, bzw. steht ganz oben auf der Liste "wenn ich wieder baue, dann mit..."
Benutzer20003.05.22 14:04
JohnnyCooker schrieb:

Hat jemand einen Idee wie man einen vernünftigen Widerspruch an die Baubehörde formulieren kann?
Nö, die Vorgaben der Baubehörde finde ich gut. Davon abgesehen, würde ich sowieso in jedem Neubau eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung verbauen - egal, wie die Vorgaben sind.
JohnnyCooker schrieb:

Zählen die "Erfahrungswerte" der Nachbarn hier mit?
Manch einer ist enspannt, manch einer nimmt schon den kleinsten Lärm als Krach war. Insofern zählen die Erfahrungswerte nicht. Die objektiven Zahlen sprechen ja tatsächlich von Lärm.
netuser03.05.22 14:39
Hallo Johnny,

willkommen im Forum!

Kann dir ebenfalls deine eigentlich Frage nicht beantworten, außer dass meiner Erfahrung nach keine "subjektiv wahrgenommenen" Argumentationen bei den Behörden helfen.
Daher schließe ich mich den Vorrednern lediglich an und empfehle die Sache positiv zu sehen und entsprechend umzusetzen. Sofern es irgendwie finanziell darstellbar ist, wirst du die Entscheidung am Ende nicht bereuen. Abgesehen von den Kosten kannst du also nur gewinnen 🙂
face2603.05.22 15:14
Kann nur bedingt was dazu beitragen...wir hatten das Thema auch, allerdings dann auch mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung gebaut.

Gibt es ein Schallschutzgutachten, dass Dir vorliegt? Was für Werte liegen an den anderen Fassaden an?
Was heisst die Auflage bekommen?

In unserem Baugebiet ähnliches Problem. Im Bebauungsplan stand das auch mit dem Lüftungskonzept bzw. Schallschutznachweis.

Jeder der Bauherren musste also einen rechnerischen Nachweis erbringen, dass das funktioniert. Die einen haben das von einer geeigneten Person machen lassen, die anderen haben das selber auf einem DIN A4 Blatt gemacht. Letztere haben faktisch glaube ich die Schallschutzwerte der Bauteile angegeben. Was natürlich Quatsch ist, sind aber alle damit durchgekommen. Auch die ohne Lüftungsanlage, obwohl auch Schlafzimmer (Kinderzimmer) in Richtung der schallbelasteten Seite gezeigt haben.

Soll keine Empfehlung sein, nur der Hinweis, dass das die Gemeinde/Stadt zur Ihrer eigenen juristischen Sicherheit machen muss, damit Du nicht in 5 Jahren kommst und dann irgendwelche Forderungen stellst. Wenn ich das richtig im Kopf habe sind da vor 3 Jahren auch die Schwellwerte gesenkt worden. Da hat damals bei uns (BaWü) das Bauamt schon die Augen gerollt. Will sagen eventuell ist das der Gemeinde nachher fast egal wie Du das tatsächlich umsetzt.

Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich jederzeit mit Lüftung bauen würde!
din 18005fensterdoppelhaushälftelüftungsanlagelüftungskonzeptwohnraumlüftungbauamtauflagebaubehördeklagen