Leitungsrecht für Abwasser nicht vorhanden

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D

Devina09

Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier mit meinem Thema im richtigen Bereich gelandet.
Wir interessieren uns für ein bestehendes Einfamilienhaus und würden das Haus gerne kaufen.

Aber wir haben ein Problem mit dem Verlauf der Abwasserableitung entdeckt.
Ich habe dies mal skizziert - "unser" Grundstück wäre die Nummer 1. Das Grundstück Nr. 2 und 4 hat jeweils ein Leitungsrecht für Abwasser in "unserem" Grundbuch eingetragen. Über Nr. 5 wissen wir nichts. Wie viele Häuser darüber hinaus ebenso über diese Leitung angebunden sind, wissen wir auch nicht.
Das große Problem ist jetzt aber, dass das Grundstück Nr. 3 (über das wir das Abwasser ableiten müssen) in seinem Grundbuch keinerlei Leitungsrechte eingetragen hat. Grundstück Nr. 3 hat direkten öffentlichen Abwasser-Anschluss an der Straße anliegen. Der Eigentümer des Grundstück Nr. 3 möchte dieses Leitungsrecht im Grundbuch nicht eintragen lassen.

So wie wir es verstanden haben, ergibt sich das Risiko, dass Nr. 3 irgendwann mal die Abwasserleitung entfernen kann, da ja kein Leitungsrecht im Grundbuch verschriftlicht ist.
D.h. wir würden von allen Nachbarn (Wer weiß wie viele Haushalte darüber ihr Abwasser entsorgen) das Abwasser bis zu unserem Grundstück bekommen? Hat von euch jemand Erfahrung damit oder kann uns weiterhelfen, ob das auch tatsächlich so ist? Theoretisch könnte man sich auch ein Notleitungsrecht einklagen. Ob dies aber Erfolg hat, steht in den Sternen.
Ich werde morgen mal beim AZV anrufen und mich informieren.


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A

Allthewayup

Was hat der AZV gesagt?

So eine Konstellation ist mir noch nicht untergekommen. Wir haben im Zuge des Neubaus auf den Übergabeschacht meiner Eltern (Nachbargrundstück) zurückgegriffen und vom Notar den Hinweis bekommen eine Dienstbarkeit hierfür zu hinterlegen. Jedoch haben wir erstmal darauf verzichtet, da es bei uns kaum ein Problem wäre diesen im worst case schnell nachzurüsten.

Das bedeutet aber in deinem Fall, dass der Grundbesitzer #3 bisher die Entwässerung durch sein Grundstück geduldet hat? Ich kann mir nur vorstellen, dass das mal ein freundschaftliches Gemeinschaftsprojekt war und jetzt nach und nach die Grundstücke und Häuser die Besitzer wechseln und #3 hier keinen Anlass mehr sieht das bis in alle Ewigkeit zu dulden. Also würde ich das definitiv versuchen final zu klären bevor ihr da kauft. Schlimmstenfalls müsst ihr zig Meter neue Abwasserrohre verlegen, einen neuen Übergabeschacht erstellen und und und.

Ein Auszug aus einem Lageplan wäre hilfreich das ganze übersichtlicher darzustellen. Wo verläuft der öffentliche Kanal? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gesetzt gibt, dass dem Nachbarn einräumt seine Fäkalien durch ein fremdes Grundstück zu leiten?! Aber vielleicht täusche ich mich da auch.
 
K

KarstenausNRW

Ich werfe mal zwei Dinge in den Raum:

1. Um auf einem Grundstück bauen zu können, muss es erschlossen sein. Ohne Erschließung = mögliche Anbindung ans Abwasser ist eine Bebauung nicht möglich. Insofern müsste beim Bau, spätestens bei Nr. 4 als Neubau, die Genehmigungsbehörde die Erschließung geprüft und für gut befunden haben.
2. Erschließungsbaulast. Nicht immer muss das Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen worden sein. Es kann auch eine Baulast existieren.
3. Vielleicht wurde eine Dienstbarkeit vor langer Zeit im Rahmen der damaligen Bauvorhaben beurkundet, aber versehentlich nie eingetragen. Solche Fälle sind mir auch schon untergekommen, dass einfach mal ein dienendes Grundstück vergessen wurde. Das nachzuvollziehen wird aber schwer.
 
Zuletzt aktualisiert 24.06.2025
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