Hallo Hausbau-Forum!
ich bin überglücklich dieses tolle Forum gefunden zu haben!
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen mit dem Z15 Darlehen der L-Bank?
Auf den ersten Blick erfüllen wir alle Voraussetzungen (Einkommen, Kinder, Neubau Größe, ...)
Wir sind über einen Finanzanbieter auf das Z15-Darlehen aufmerksam geworden und finden die 0,5% sehr, sehr verlockend! Da ich nur 200.000€ Darlehen bekomme muss ich bei einer anderen Bank noch zusätzlich einen Kredit aufnehmen! Geht dies Problemlos - Wie sind eure Erfahrungen mit dem Z15-Darlehen der L-Bank?
https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-z-15-darlehen.html
Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Darlehen auch über eine Bank abschließen kann oder ich mich um alles selber kümmern muss!
Freue mich auf antworten und Erfahrungsberichte.
Danke!
ich bin überglücklich dieses tolle Forum gefunden zu haben!
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen mit dem Z15 Darlehen der L-Bank?
Auf den ersten Blick erfüllen wir alle Voraussetzungen (Einkommen, Kinder, Neubau Größe, ...)
Wir sind über einen Finanzanbieter auf das Z15-Darlehen aufmerksam geworden und finden die 0,5% sehr, sehr verlockend! Da ich nur 200.000€ Darlehen bekomme muss ich bei einer anderen Bank noch zusätzlich einen Kredit aufnehmen! Geht dies Problemlos - Wie sind eure Erfahrungen mit dem Z15-Darlehen der L-Bank?
https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-z-15-darlehen.html
Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Darlehen auch über eine Bank abschließen kann oder ich mich um alles selber kümmern muss!
Freue mich auf antworten und Erfahrungsberichte.
Danke!
D-Zug88 schrieb:
Die Frage stelle ich mir eben auch, wann weiß man denn jawoll es wird definitiv 27... Bis dahin kann sich viel ändern, auch Dinge die man ehrlich und nicht vorhersehen konnte z.B. unerwartete Lohnerhöhung etc. Wenn ein Jahr nach Antragseingang vergangen ist werden meines Wissens Nachweise (vermutlich Lohnabrechnung, Steuerbescheid etc.) gefordert und es wird der Fall neu geprüft.Unser Berater meinte damals, dass unvorhergesehene Gehaltserhöhungen nicht relevant sind, solange man zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Kriterien erfüllt und wahrheitsgemäß angegeben hat.