Kündigung Mietvertrag, Neue Adresse, Baukindergeld

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bauenmk2020

bauenmk2020

Ich bereite gerade die Kündigung meines Mietvertrages vor. Habe 3Monate Kündigungsfrist. Wir bauen gerade und im Haus ist seit Anfang des Monats der Estrich reingekommen. D.h. die weiteren arbeiten im Innenbereich sind überschaubar. Jetzt muss ich ja z.B. dem Vermieter eine neue Anschrift mitteilen wegen Nebenkostenabrechnung etc.

1:
Kann ich schon die neue Adresse vom Haus angeben? (Briefkasten stelle ich dann auf).
2:
Wird Behördenpost schon an die neue Adresse verschickt, wenn ich aber noch unter der alten Adresse gemeldet bin?
3:
Wir können auch kurzfristig bei Familienangehörigen unterkommen. Wäre es ratsam, sich dort für die Übergangszeit umzumelden (z.B. wegen Behörderpost)?
4:
Hat dies ggf. Auswirkungen auf den Antrag für Baukindergeld?

Zu guter Letzt noch eine Frage:
5:
Hausübergabe durch GU: Dies ist doch nur der Termin der "Beweislastumkehr" oder? Man kann aber schon vorher einziehen oder?
 
Pinky0301

Pinky0301

1. Wieso nicht? Wir lassen auch seit fast nem Jahr die Post zum neuen Haus schicken, in dem wir noch nicht wohnen.
2. und 3. Welche Behördenpost erwartest du denn? Siehe oben: Kannst einen Nachsendeantrag stellen.
4. Weiß ich nicht
5. Habe mal gehört, dass Einzug einer Abnahme gleichkommt, insofern nicht empfehlenswert. Eventuell kannst du mit deiner Baufirma da was individuell regeln?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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