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Bieber081508.07.15 21:50Bauexperte schrieb:
Erschlossen bedeutet lediglich, daß die Anschlüsse in der, dem Grundstück vorgelagerten Straße liegen. Selbst, wenn sie im Grundstück lägen, kämen noch Erschließungskosten auf Dich zu!Der erste Satz ist mir klar, der zweite verwirrt mich. Meinst Du Anschlusskosten oder wirklich Erschließungskosten? Bitte um Aufklärung! :-)B
Bauexperte08.07.15 23:28habe es geändert Bieber. Danke für den Hinweis ;-)
Grüße, Bauexperte
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