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Bieber0815
Der erste Satz ist mir klar, der zweite verwirrt mich. Meinst Du Anschlusskosten oder wirklich Erschließungskosten? Bitte um Aufklärung!Erschlossen bedeutet lediglich, daß die Anschlüsse in der, dem Grundstück vorgelagerten Straße liegen. Selbst, wenn sie im Grundstück lägen, kämen noch Erschließungskosten auf Dich zu!