Kleineres Grundstück - Ist daraus etwas machbar?

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Kleineres Grundstück - Ist daraus etwas machbar?
>> Zum 1. Beitrag <<

Z

Zaba12

Vor allem weil der Makler so nebenbei heute nochmal erwähnt hat, dass doch von einem geschätzten Höhenanstieg von 2 m von vorne nach hinten zu rechnen ist ...
Bedeutet von vorne nach hinten... von Plan oben nach unten bzw. umgekehrt oder von Plan links nach rechts bzw. umgekehrt?

Egal wie, das ist schon die zweite Kröte die Du wirklich schlucken willst? 2m sind echt viel vor allen, weil Du Aufgrund des kleinen Grundstücks nicht mit Böschungen arbeiten kannst. 2m mit L-Steinen auf so wenig Platz zu überwinden ist echt mies und teuer.

Außerdem wird dich das kleine Grundstück per se Bebauungs-/Planungs-technisch mehr kosten.
Beispiel:
- Aushub seitlich lagern ist nicht
- Kranplatz mit Absperrung wäre Pflicht
- Es muss alles sofort weggeschafft werden
- Wenn Keller dann werden Spundwände Pflicht. 10m = 10k€
- und was weiß ich noch..
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

die Abweichung vom Standard
7m * 12m bedeutet nicht automatisch Abweichung vom Standard. Ein Reihenhausgrundriss von der Stange passt da schon, mit der Option, nicht dem Zwang, mehr Fenster einzubauen.
dass doch von einem geschätzten Höhenanstieg von 2 m von vorne nach hinten zu rechnen ist ...
Klingt bedenklich, muss es aber nicht sein. Könnte sogar noch Möglichkeiten für Aufenthaltsräume im UG bieten. Weitere Diskussion ist aber nur sinnvoll, wenn der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, insbesondere Trauf-, First- und Sockelhöhen, und die genaue Topographie des Grundstücks bekannt ist.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben