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Wastl
Mit Klagen meinte ich: Man kann gegen Auflagen / Vorgaben im Bebauungsplan Einwände haben. Diese kann man entweder im Vorfeld durch Bebauungsplanänderungen für alle ändern lassen (einen Antrag auf Änderung stellen) - das kostet viel Geld und die Aussicht auf Erfolg geht gegen Null. Oder man reicht für sein Bauvorhaben Ausnahmegenehmigungen ein - diese müssen begründet sein und können dann ggf genehmigt werden.