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ᐅ KFW/NRW Förderungen und Lohnerhöhung


Erstellt am: 08.01.2010 20:23

Rocco 08.01.2010 20:23
Hallo zusammen,

wenn ich mich kurz vorstellen darf;
Ich heiße Tino ... bin 26Jahre alt, verheiratet, ein kleinen Sohn der 7,5Monate jung ist und habe 2 Hunde.
Wir kommen derzeit aus Lünen und planen einen Neubau in Selm, nähe Dortmund.

Der Traum der 4 Eigenen Wände kam schon sehr früh und wurde mir quasi mit in die Wiege gelegt. Da nun der menschliche "Nestbau" bei uns durchkommt ist das Thema Hausbau/Eigenheim sehr akut.
Da wir eigentlich eine "Handwerkerfamilie" sind wäre es ohne Eigenlob eine Schande nicht selbst zu bauen. 😀 nicht falsch verstehen. ^^
Ich bin gelernter Informationselektroniker (Elektro, Datentechnik etc. somit kein Problem, meine Frau Maler und Lackiererin, mein Papa Maurer und Fliesenleger und meine Schwiegerpapa auch Maurer. Trockenbau stellt auch kein Problem da, jedoch das einzige Manko wäre die Sanitärtechnik, jedoch hab ich da ein oder zwei Bekannte die mir da behilflich sind/sein können.
Aber nun gut ... 🙂

Wir hatten schon einige Besichtigungstermine, Beratungsgespräche mit kl. Finanzierungskonzept und ein Finanzierungsgespräch mit der LBS.
Einige Angebote haben uns schon erreicht und so langsam leuten wir die nächste Runde mit der Festlegung des Haustypes etc. ein. Leider ist die Stadt mit den Grundstücken nicht so schnell wie wir das gerne erleben möchten. Aber anderes Thema ...

Bei den Beratungsgesprächen wurde ein kleines, aber kein 100%iges Finanzierungskonzept besprochen, was soweit auch realisierbar und machbar ist. Bei den Gesprächen, außer L*S wurde mit Kfw und Landesförderungen gerechnet. Nun stellt sich bei mir die Frage, wo ich die Antwort entweder vergessen oder nicht richtig verstanden habe, wie das wohl aussieht wenn ich die Fördermittel nutze und dann zb. ein halbes Jahr später eine Lohnerhöhung bekommen oder ggf. meine Frau nach den noch ~1Jahr Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung wieder annimmt.
Muss ich das den Förderungsanstalten sofort melden oder Ende des Jahres? Oder ist denen es erstmal egal, bis nach 10 Jahren die Einkommensprüfung stattfindet?
Sofern ich das melden muss, mit welchen "Konsequenzen" muss ich rechnen?
Wird die Finanzierung bzw. das Darlehen wieder neu berechnet?

Vielen Dank vorab. 🙂

Mit freundlichen Grüßen
Tino

parcus 09.01.2010 10:31
Hallo,

naja, eigentlich fragst Du hier schon Vertragsdetails ab.
Auch werden die Banken sicherlich unterschiedliches Risikomanagement haben.

Bei einem hohen Eigenleistungsanteil, halten sich ggf. auch die Förderungen stark in Grenzen, weil für vieles keine Rechnung vorhanden ist.

Obwohl ich diese neuen "Bauherren-Architekten" Konzepte gar nicht schlecht finde. Ich werde auch dieses Jahr wieder so ein Projekt mit einer "Handwerker-Familie" durchziehen.

An Deiner Stelle würde ich Bauzeit sehr großzügig schätzen,
da hier oft "Durchhänger" entstehen.

LG

MarcoT 09.01.2010 14:11
Hallo Rocco,

ich kenne die Förderrichtlinien des Landes NRW nicht, aber in Schleswig-Holstein wird bei den Landesmitteln abgefragt, ob Gehaltsveränderungen in den nächsten 12 Monaten anstehen.

Hier wird der Zinssatz für die Fördermittel nach der Einkommensituation festgelegt und ein höheres Einkommen würde einen höheren Zinssatz bedeuten.

Damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben, würde ich das mit der WKA vor Ort im Vorwege besprechen und ggf. schriftlich fixieren.

Ich hatte einen ähnlichen Fall und wir haben das im Vorwege geklärt, ob die anstehende Einkommenserhöhung sich negativ auf die Fördermittel auswirkt. In unserem Fall wurde das verneint und meine Kunden konnten beruhigt mit dem Bau und der Finanzierung beginnen.

Viele Grüße
M. Thiemann

Rocco 09.01.2010 18:19
Hallo,

okay, dann läuft das wohl bei jedem eventuell anders. 🙂

Der Herr von der L*S hatte das verneint.

Aber ich danke euch für eure Antworten. Ich werde, dass dann bei der Finanzierung ansprechen und auch schriftlich niederlegen.

Danke!

Viel Glück
tino
finanzierungskonzeptfördermittelmaurerzinssatzschriftlich