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PankowPlant
Hallo,
unsere Maklerin möchte gerne den KV beim Notariat veranlassen bzw. hat dort wohl schon nach einem Termin gefragt. Mich wundert dieses Vorgehen ein wenig und ich frage mich, ob ich was übersehe.
Es handelt sich um ein noch nicht geteiltes Grundstück, wovon wir aber nur eine Hälfte nehmen. Die andere Hälfte verbleibt zunächst beim Eigentümer (bis ein Käufer gefunden wurde). Die qm Zahl ist auch eher so pi mal Daumen geschätzt durch alte Pläne, die die Länge des Grundstücks angeben. Wenn ich jetzt den KV unterschreibe (natürlich mit Vorbehaltsklauseln), dann gibt es ja eine Vormerkung im Grundbuch oder? Nach der Vermessung wird dann erst das neu gebildete Flurstück mit der exakten qm Zahl ins Grundbuch (Katasteramt und Co.) eingetragen. Vorteil an der Variante wäre wahrscheinlich, dass wir das Grundstück dann schon fest hätten (und die Maklerin Ihre Provision wahrscheinlich auch früher erhält
. Für mich hört sich das bis auf den Aspekt der Sicherung des Grundstücks wesentlich umständlicher, teurer und sinnloser an. Oder übersehe ich etwas?
unsere Maklerin möchte gerne den KV beim Notariat veranlassen bzw. hat dort wohl schon nach einem Termin gefragt. Mich wundert dieses Vorgehen ein wenig und ich frage mich, ob ich was übersehe.
Es handelt sich um ein noch nicht geteiltes Grundstück, wovon wir aber nur eine Hälfte nehmen. Die andere Hälfte verbleibt zunächst beim Eigentümer (bis ein Käufer gefunden wurde). Die qm Zahl ist auch eher so pi mal Daumen geschätzt durch alte Pläne, die die Länge des Grundstücks angeben. Wenn ich jetzt den KV unterschreibe (natürlich mit Vorbehaltsklauseln), dann gibt es ja eine Vormerkung im Grundbuch oder? Nach der Vermessung wird dann erst das neu gebildete Flurstück mit der exakten qm Zahl ins Grundbuch (Katasteramt und Co.) eingetragen. Vorteil an der Variante wäre wahrscheinlich, dass wir das Grundstück dann schon fest hätten (und die Maklerin Ihre Provision wahrscheinlich auch früher erhält