Hausbaufirma/juristisch geforderte Änderungen am Bauwerkvertrag

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Hausbaufirma/juristisch geforderte Änderungen am Bauwerkvertrag
>> Zum 1. Beitrag <<

lastdrop

lastdrop

Die Juristin vertritt Eure Interessen. In der Praxis ist es relevant, wer die stärkere Verhandlungsmacht hat. Sofern es dem Unternehmen gut geht, wirst Du den kürzeren ziehen. Auf individuelle Vertragsverhandlungen wird sich das Unternehmen nicht einlassen, das ist tatsächlich ein Aufwand.

Wenn ihr wirklich mit dem Unternehmen bauen wollte, schaut nach 2-3 Kernpunkten, die Euch stören. Schaut ob ihr Anpassungen durchsetzen könnt und bewertet am Ende Euer Risiko.
 
O

Otus11

Wie sind Ihre/Eure Erfahrungen mit Hausbaufirmen hinsichtlich von juristischen Überprüfungen der Verträge und der entsprechenden Reaktionen der Firmen? Wurden Verträge nach Wunsch verändert oder stellen sich alle Firmen stur?
Es werden ja Musterverträge verwendet, die im Falle von Firmenzusammenschlüssen gern von einer zentralen Stelle entworfen werden. Der kleine angestellte Verkäufer wird sich hüten, da drin rumzuwerkeln. Was schon eher mal geht, ist eine Klausel zu Streichen oder unten unter den besonderen Vereinbarungen bestimmte Klauseln zu konkretisieren.

Viele Klauseln sind unwirksam, haben aber erst mal eine faktische Wirkung - und werden z.T. sehenden Auges verwendet. "Verklag mich doch" ist oft ein Motto. Der GU hat die tieferen Taschen - und weiß das auch agiert daher oft so.
 
P

Payday

Wenn ihr wirklich mit dem Unternehmen bauen wollte, schaut nach 2-3 Kernpunkten, die Euch stören. Schaut ob ihr Anpassungen durchsetzen könnt und bewertet am Ende Euer Risiko.
das ist sicherlich die richtige Herangehensweise. der unbegrenzt gültige Festpreis ist wirklich sehr sehr wichtig. ansonsten könnten die falsche Bauanträge erstellen, es verzögert sich (aus deren Sicht natürlich nicht deren schuld sondern schuld des Amtes) und schwups wirds unkalkulierbar teurer. 1jahr ist nämlich ziemlich wenig. sollte eigentlich ohne größere Probleme raushandelbar sein, da es keine rechtlichen Aspekte oder ähnliches beansprucht.

der erste Punkt ist da schon spezieller. wenn ihr einen Bebauungsplan habt, kann ein jeder Architekt den Bauantrag so stellen, das er auch genehmigt wird. es ist nämlich keine glückssache beim Amt, wenn man alle Anforderungen erfüllt. und weiterhin hatte das unternehmen dann ja auch kosten und will das Risiko natürlich nicht tragen. halte ich für ziemlich aussichtslos das herauszubekommen.

wichtig ist noch eine Bauzeitgarantie, welche mit einer vernünftigen floskel versehen ist. kannst ja gerne diese mal posten. in welchen Preisrahmen bewegt sich die Baufirma zum Vergleich. ein "rote buchstaben" sagt nicht jeden was. Viebrockhaus? man kann hier die Baufirmen nennen, wenn man nicht gleich eine beleidigung nachpackt.


das eine Firma nicht bereit ist am vertrag großartig rumzudoktorn zeigt auch, das es der Firma wohl gut geht und sie genug Aufträge haben. was das bedeutet muss man für sich selber entscheiden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben