ᐅ Hausbau & Steuererklärung
Erstellt am: 06.09.2015 09:58
klblb 06.09.2015 09:58
Hallo,
bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für 2014 zu machen.
Eigentlich so einfach wie jedes Jahr (Angestellter, verheiratet), aber letztes Jahr (2014) habe ich mein Haus gebaut. Einzug war dieses Jahr (2015). Das Internet sagt mehrfach und deutlich, dass für zu 100% eigengenutzte Eigenheime keinerlei Baukosten steuerlich absetzbar sind, auch keine Erschließungskosten (Wasser, Strom, etc) oder Arbeitslöhne.
Fällt mir nur noch ein, die diversen Versicherungen, die man für die Bauzeit so hat, mit in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen.
Was gäbe es sonst noch?
bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für 2014 zu machen.
Eigentlich so einfach wie jedes Jahr (Angestellter, verheiratet), aber letztes Jahr (2014) habe ich mein Haus gebaut. Einzug war dieses Jahr (2015). Das Internet sagt mehrfach und deutlich, dass für zu 100% eigengenutzte Eigenheime keinerlei Baukosten steuerlich absetzbar sind, auch keine Erschließungskosten (Wasser, Strom, etc) oder Arbeitslöhne.
Fällt mir nur noch ein, die diversen Versicherungen, die man für die Bauzeit so hat, mit in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen.
Was gäbe es sonst noch?
torsan 06.09.2015 10:50
Moin,
bin in der gleichen Situation, daher würden mich Tipps und Tricks auch sehr interessieren.
Grüßchen, torsan
bin in der gleichen Situation, daher würden mich Tipps und Tricks auch sehr interessieren.
Grüßchen, torsan
merlin83 06.09.2015 13:45
Hallo zusammen,
grundsätzlich könnt Ihr bei einem Hausbau für private Zwecke keine Aufwendungen in Form von Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung. geltend machen.
Es gibt jedoch versch. Ausnahmen die denkbar wären:
Werbungskosten: Ggf. habt Ihr ein Berufsbild bzw. übt Ihr eine Tätigkeit aus, die ein Arbeitszimmer zulässt, das Ihr entsprechend berücksichtigen könnt. Typischer Beruf dafür nach gegenwärtiger Rechtsprechung: Lehrer
Sonderausgaben: Grundstück. besteht die Möglichkeit Vorsorgeaufwendungen steuerlich zu berücksichtigen. Hier kämen Aufwendungen für Haftpflichtvericherungen in Betracht. Vorsorgeaufwendungen sind jedoch auf einen Höchstbetrag gedeckelt, den Ihr Grundstück. mit Eurer Krankenversicherung - spätestens zzgl. Aufw. für die KFZ Haftpflicht - erreicht.
Mit einer Nebentätigkeit könnte sich je nach Einzelfall mit einer Einnahmenerzielungsabsicht hinsichtlich. der USt. nicht unerhebliches Einsparungspotenzial ausarbeiten lassen, wenn man dafür extra Räumlichkeiten im Haus hat.
Eigenheimzulage und Sonderabschreibungen sind derzeit Grundstück. nicht möglich im Neubau.
Auch eine Förderung nach § 35a Einkommensteuergesetz - Handwerkerleistungen ist im Neubau Grundstück. nicht möglich.
Schöne Grüße
grundsätzlich könnt Ihr bei einem Hausbau für private Zwecke keine Aufwendungen in Form von Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung. geltend machen.
Es gibt jedoch versch. Ausnahmen die denkbar wären:
Werbungskosten: Ggf. habt Ihr ein Berufsbild bzw. übt Ihr eine Tätigkeit aus, die ein Arbeitszimmer zulässt, das Ihr entsprechend berücksichtigen könnt. Typischer Beruf dafür nach gegenwärtiger Rechtsprechung: Lehrer
Sonderausgaben: Grundstück. besteht die Möglichkeit Vorsorgeaufwendungen steuerlich zu berücksichtigen. Hier kämen Aufwendungen für Haftpflichtvericherungen in Betracht. Vorsorgeaufwendungen sind jedoch auf einen Höchstbetrag gedeckelt, den Ihr Grundstück. mit Eurer Krankenversicherung - spätestens zzgl. Aufw. für die KFZ Haftpflicht - erreicht.
Mit einer Nebentätigkeit könnte sich je nach Einzelfall mit einer Einnahmenerzielungsabsicht hinsichtlich. der USt. nicht unerhebliches Einsparungspotenzial ausarbeiten lassen, wenn man dafür extra Räumlichkeiten im Haus hat.
Eigenheimzulage und Sonderabschreibungen sind derzeit Grundstück. nicht möglich im Neubau.
Auch eine Förderung nach § 35a Einkommensteuergesetz - Handwerkerleistungen ist im Neubau Grundstück. nicht möglich.
Schöne Grüße
merlin83 06.09.2015 13:59
Nachtrag:
Wenn ihr jedoch in die Nähe Eures Arbeitsplatzes zieht und dadurch eine Verkürzung der Strecke Wohnung / Arbeitsstätte von mind. 30min erlangt, könnt Ihr die tatsächlichen Umzugskosten zzgl. der Umzugskostenapuschale für Aufwendungen für die kein Beleg vorliegt erklären.
Wenn ihr jedoch in die Nähe Eures Arbeitsplatzes zieht und dadurch eine Verkürzung der Strecke Wohnung / Arbeitsstätte von mind. 30min erlangt, könnt Ihr die tatsächlichen Umzugskosten zzgl. der Umzugskostenapuschale für Aufwendungen für die kein Beleg vorliegt erklären.
albert.hagenlocher 06.09.2015 14:09
Ich habe die Lohnkosten vom Umzugsunternehmen abgesetzt !
toxicmolotof 06.09.2015 20:16
Sollten irgendwelche Arbeiten erst nach dem Einzug erfolgt sein (bei uns z.B. Silikonfugen an den Fliesen und den Fenstern), kann man diese u.U. als Haushaltsnahe Dienstleistungen einbringen. Auch Gartenarbeiten zählen dazu.
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