ᐅ Hausbau Finanzierung: Kredit nicht vollständig abrufen/benötigen
Erstellt am: 29.08.19 09:15
Bauherr am L29.08.19 09:15
Folgender (zugegeben unwahrscheinlicher) Fall würde mich mal interessieren:
Es wurde eine Hausbau geplant mit Eigenkapital und FK zu einer Summe X. Zunächst wird (wie üblich) das Eigenkapital eingesetzt und sobald dieses aufgebraucht ist, wird der Kredit nach und nach abgerufen. Nehmen wir an, dass man mit 500.000 FK geplant hatte und am Ende (z. B. weil man anfangs gute Konditionen für Rohbau bekommen hat oder an günstiges Material gekommen ist) bleiben 50.000 übrig, die man nicht braucht.
Wie wird das eigentlich gehandhabt? Ist das ok für die Banken, wenn die realisierte Kredithöhe dann "nur" z. B. 450.000 Euro beträgt? Oder was passiert dann?
Es wurde eine Hausbau geplant mit Eigenkapital und FK zu einer Summe X. Zunächst wird (wie üblich) das Eigenkapital eingesetzt und sobald dieses aufgebraucht ist, wird der Kredit nach und nach abgerufen. Nehmen wir an, dass man mit 500.000 FK geplant hatte und am Ende (z. B. weil man anfangs gute Konditionen für Rohbau bekommen hat oder an günstiges Material gekommen ist) bleiben 50.000 übrig, die man nicht braucht.
Wie wird das eigentlich gehandhabt? Ist das ok für die Banken, wenn die realisierte Kredithöhe dann "nur" z. B. 450.000 Euro beträgt? Oder was passiert dann?
benutzer 100429.08.19 09:18
Einfach direkt in die Sondertilgung.
Bauherr am L29.08.19 09:20
BigFoot schrieb:
Einfach direkt in die Sondertilgung.Naja, zum einen bekommt man das Geld ja nicht ausgezahlt ohne Verwendungsnachweis. Zum anderen ist die ST meistens nicht so hoch. Dazu kommt, dass sich vielleicht aus Sicht der Bank damit noch andere Parameter verschieben.
readytorumble29.08.19 09:24
Nein, das ist für die Bank natürlich nicht OK weil ihr ein Schaden entsteht.
Wie das gehandhabt wird, musst du mit der Bank klären.
Eventuell kannst du Vorfälligkeitsentschädigung nur für den nicht-abgerufenen Teil zahlen.
Wir haben bei uns den verbliebenen Rest aber auch direkt sondergetilgt. Wir hatten uns genau für diesen Fall 10% Sondertilgung einräumen lassen und das würde in deinem Beispiel ja auch genau ausreichen.
Wie das gehandhabt wird, musst du mit der Bank klären.
Eventuell kannst du Vorfälligkeitsentschädigung nur für den nicht-abgerufenen Teil zahlen.
Wir haben bei uns den verbliebenen Rest aber auch direkt sondergetilgt. Wir hatten uns genau für diesen Fall 10% Sondertilgung einräumen lassen und das würde in deinem Beispiel ja auch genau ausreichen.
cschiko29.08.19 09:24
Was genau möglich ist, sagt dir dein Darlehensvertrag. Da muss dies drin geregelt sein, ob du z.B. einen Teil frei zurückgeben kannst, direkt damit sondertilgen kannst oder ähnliches. Ansonsten kann es durchaus sein, dass bei Nichtabnahme eines Teil des Darlehens eine Nichtabnahmeentschädigung an die Bank zu zahlen ist.
Genaues kann da nur der Darlehensvertrag zu sagen, oder du kannst die Restsumme nachher so abrufen und frei darüber verfügen. Gibt da verschiedenste Szenarien, die Antwort von BigFoot ist also nicht im Allgemeinen gültig.
Genaues kann da nur der Darlehensvertrag zu sagen, oder du kannst die Restsumme nachher so abrufen und frei darüber verfügen. Gibt da verschiedenste Szenarien, die Antwort von BigFoot ist also nicht im Allgemeinen gültig.
HilfeHilfe29.08.19 09:25
ist mehr theoretisch da doch meist was ansteht.
Trotzdem, in diesem Fall mit der Bank sprechen den:
* braucht man weniger hat man ein "günstigeres" Haus gebaut und ggfl. wird hier die Bank die Konditionen anpassen wollen. Der Beleihungsauslauf ändert sich ja
* Zusätzlich könnte eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung auf euch zukommen. Die Bank hat ja auch das Geld " eingekauft" und möchte von euch die Kosten wiederhaben plus entgangener Zinsgewinn.
Ich würde also zusehen das Geld zu verbraten, Außenanlage etc
Trotzdem, in diesem Fall mit der Bank sprechen den:
* braucht man weniger hat man ein "günstigeres" Haus gebaut und ggfl. wird hier die Bank die Konditionen anpassen wollen. Der Beleihungsauslauf ändert sich ja
* Zusätzlich könnte eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung auf euch zukommen. Die Bank hat ja auch das Geld " eingekauft" und möchte von euch die Kosten wiederhaben plus entgangener Zinsgewinn.
Ich würde also zusehen das Geld zu verbraten, Außenanlage etc
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