Hattersheim - Traumhaus AG / Heinrich Hildmann

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Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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11ant

11ant

Lieber Hatt22 und 11Ant, vielen Dank für den anderen Link und die Ratschläge, das ist sehr hilfreich. Ich habe mich diese Woche telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt und sie haben mich gebeten, die Details per E-Mail zu schicken und die ganze Situation zu erklären, ich drücke die Daumen und versuche parallel dazu auch, rechtliche Hilfe zu bekommen. @Hatt22, hast du schon mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen und eine Antwort bekommen, ob wir die Steuerzahlung nur für das Grundstück jetzt und die Steuerzahlung für das Haus später machen können?
Wenn Du in beiden Threads mein ganzes Gesabbel gelesen hast, dürfte klar geworden sein, daß die Kuh durch ein bißchen Telefonflirt mit der Sachbearbeiterin nicht von Eis zu bekommen sein wird. Die Veranlagung auf Basis nicht mehr aktueller Bescheidsgrundlagen muß aus der Welt geschafft oder in eine Vorläufigkeit gewandelt werden, sonst läuft unweigerlich der Säumnisfolgentaxameter.
(Auch) für die Kommunikation mit dem Finanzamt wird "händeringend hilfreich" sein, eiligst Klarheit über die möglichen Szenarien und ihre Zeitschiene(n) zu bekommen. Es gibt da ja im wesentlichen drei Typen:
Szenario X
Die Eigenverwaltung gelingt und holt die Verzögerung bald auf. Dann bleibt es steuerlich wie geplant, verzögert sich nur, und diese Verzögerung muß bei Finanzierung und Steuerfälligkeit aufgefangen werden;
Szenario Y
Das Konstrukt wird aufgedröselt, in den Bauvertrag tritt ein anderer Bauunternehmer ein, der jedoch vom Traumhaus und/oder Hildmann bzw. einem Verwalter angedient wird. Dann bleibt es beim verbundenen Geschäft, aber wohl zu einem anderen Gesamtpreis, also mit veränderter Veranlagungsgrundlage hinsichtlich der Steuerhöhe;
Szenario Z
Der Bauvertrag wird "ersatzlos" abgespalten und aufgelöst, die Käufer müssen sich "im eigenen Namen / auf eigene Rechnung" neue Bauunternehmer* suchen, was also ausdrücklich nicht von Seiten der bisherigen Vertragspartner eingefädelt wird. Dann wäre aus meiner Sicht das verbundene Geschäft beerdigt, und der neue Bauvertrag fiele aus der Grunderwerbsbesteuerung heraus. Sobald das klar würde, wäre dementsprechend die Steuer nur noch für das Grundstück zu zahlen, dafür aber da ohne Aussetzungsgrund und damit sofort fällig.
*) man bedenke dabei meine ewige Litanei, niemals halbe Doppelhäuser zu bauen, und suche sich entsprechend den neuen Bauunternehmer gemeinsam mit dem Hälftenpartner. Auf mehrere geeignete "übliche Verdächtige" habe ich bereits hingewiesen.

Haben Sie auch eine Empfehlung für einen Anwalt, falls vorhanden?
Ibs. wenn man in dieser Sache beides noch nicht hat, empfehle ich bevorzugt einen Steuerberater, der gleichzeitig auch Anwalt ist. Das macht einen wesentlichen Unterschied, zu welcher Qualität von Beratung der überhaupt "befugt" ist.
 
D

dc12345

Sehr geehrte Hatt 22, da sich unsere Häuser in der gleichen Bauphase befinden, möchte ich Sie bitten, sich mit mir zu treffen oder mich direkt mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um weitere Einzelheiten zu besprechen. Vielen Danke.
 
H

hrishijha

Wenn Du in beiden Threads mein ganzes Gesabbel gelesen hast, dürfte klar geworden sein, daß die Kuh durch ein bißchen Telefonflirt mit der Sachbearbeiterin nicht von Eis zu bekommen sein wird. Die Veranlagung auf Basis nicht mehr aktueller Bescheidsgrundlagen muß aus der Welt geschafft oder in eine Vorläufigkeit gewandelt werden, sonst läuft unweigerlich der Säumnisfolgentaxameter.
(Auch) für die Kommunikation mit dem Finanzamt wird "händeringend hilfreich" sein, eiligst Klarheit über die möglichen Szenarien und ihre Zeitschiene(n) zu bekommen. Es gibt da ja im wesentlichen drei Typen:
Szenario X
Die Eigenverwaltung gelingt und holt die Verzögerung bald auf. Dann bleibt es steuerlich wie geplant, verzögert sich nur, und diese Verzögerung muß bei Finanzierung und Steuerfälligkeit aufgefangen werden;
Szenario Y
Das Konstrukt wird aufgedröselt, in den Bauvertrag tritt ein anderer Bauunternehmer ein, der jedoch vom Traumhaus und/oder Hildmann bzw. einem Verwalter angedient wird. Dann bleibt es beim verbundenen Geschäft, aber wohl zu einem anderen Gesamtpreis, also mit veränderter Veranlagungsgrundlage hinsichtlich der Steuerhöhe;
Szenario Z
Der Bauvertrag wird "ersatzlos" abgespalten und aufgelöst, die Käufer müssen sich "im eigenen Namen / auf eigene Rechnung" neue Bauunternehmer* suchen, was also ausdrücklich nicht von Seiten der bisherigen Vertragspartner eingefädelt wird. Dann wäre aus meiner Sicht das verbundene Geschäft beerdigt, und der neue Bauvertrag fiele aus der Grunderwerbsbesteuerung heraus. Sobald das klar würde, wäre dementsprechend die Steuer nur noch für das Grundstück zu zahlen, dafür aber da ohne Aussetzungsgrund und damit sofort fällig.
*) man bedenke dabei meine ewige Litanei, niemals halbe Doppelhäuser zu bauen, und suche sich entsprechend den neuen Bauunternehmer gemeinsam mit dem Hälftenpartner. Auf mehrere geeignete "übliche Verdächtige" habe ich bereits hingewiesen.


Ibs. wenn man in dieser Sache beides noch nicht hat, empfehle ich bevorzugt einen Steuerberater, der gleichzeitig auch Anwalt ist. Das macht einen wesentlichen Unterschied, zu welcher Qualität von Beratung der überhaupt "befugt" ist.
Wie aus der gestern veröffentlichten aktuellen Meldung hervorgeht, haben Heinrich Hildmann und die Traumhaus Fertigteilwerk GmbH den Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zurückgezogen. Stattdessen wird das Insolvenzverfahren dieser beiden Unternehmen nun im vorläufigen Regelverfahren fortgeführt. Diese Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren der Traumhaus AG.
 
F

Frankfurter22

Wie aus der gestern veröffentlichten aktuellen Meldung hervorgeht, haben Heinrich Hildmann und die Traumhaus Fertigteilwerk GmbH den Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zurückgezogen. Stattdessen wird das Insolvenzverfahren dieser beiden Unternehmen nun im vorläufigen Regelverfahren fortgeführt. Diese Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren der Traumhaus AG.
Die Frage ist, was das nun für die mit Hildmann abgeschlossenen Bauverträge bedeutet, also ob diese überhaupt noch erfüllt werden. Das wird dann nun ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter entscheiden.
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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