ᐅ Hangstützmauer = Baugenehmigung bzw. Abstand?
Erstellt am: 19.04.15 16:39
Elina 19.04.15 16:39
Brauche ich für eine Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze zur Straße eine Baugenehmigung bzw. muß ich Abstände einhalten?
Falls Abstände eingehalten werden müssten, wäre eine Mauer nicht möglich.
Die Mauer soll kein aufgeschüttetes Gelände abstützen, sondern natürlich gewachsenes Gelände, das zur Straße hin einfach steil abgeschnitten wurde und nun nur mit einem Maschendrahtzaun "abgegrenzt" ist. Der hält natürlich nichts, wir wollen das stabiler machen, mit einer richtigen Mauer.
Mauern sind bei den Nachbarn häufig vorhanden, wäre also grundsätzlich möglich?
DIe Mauer müßte schon 2 Meter hoch sein, so hoch ist die derzeitige Klippe bzw. die Kante zum oberen Gartenboden. Von dort aus fällt halt alles (Steine, Laub) steil nach unten und landet hinterm Zaun, wo sich schon ein Berg auftürmt, der bis zur Hälfte des Zauns geht (1,2 m Höhe) . Die Straße befindet sich demnach 2 Meter unter Geländeniveau. Demnach dürfte die Mauer also, wenn nach gewachsenem Gelände geht, komplett "unterirdisch" sein und daher keine Gebäudewirkung davon ausgehen?
Bundesland ist Hessen.
Falls Abstände eingehalten werden müssten, wäre eine Mauer nicht möglich.
Die Mauer soll kein aufgeschüttetes Gelände abstützen, sondern natürlich gewachsenes Gelände, das zur Straße hin einfach steil abgeschnitten wurde und nun nur mit einem Maschendrahtzaun "abgegrenzt" ist. Der hält natürlich nichts, wir wollen das stabiler machen, mit einer richtigen Mauer.
Mauern sind bei den Nachbarn häufig vorhanden, wäre also grundsätzlich möglich?
DIe Mauer müßte schon 2 Meter hoch sein, so hoch ist die derzeitige Klippe bzw. die Kante zum oberen Gartenboden. Von dort aus fällt halt alles (Steine, Laub) steil nach unten und landet hinterm Zaun, wo sich schon ein Berg auftürmt, der bis zur Hälfte des Zauns geht (1,2 m Höhe) . Die Straße befindet sich demnach 2 Meter unter Geländeniveau. Demnach dürfte die Mauer also, wenn nach gewachsenem Gelände geht, komplett "unterirdisch" sein und daher keine Gebäudewirkung davon ausgehen?
Bundesland ist Hessen.
HilfeHilfe 23.04.15 21:35
hallo
normalerweise ist eine mauer bis 1 mtr ohne Genehmigung möglich danach nicht mehr
normalerweise ist eine mauer bis 1 mtr ohne Genehmigung möglich danach nicht mehr
Doc.Schnaggls 24.04.15 09:27
Hallo,
die hessische Landesbauordnung habe ich jetzt nicht zur Hand, in der von Baden-Württemberg heißt es aber im Anhang zu §50 Abs. 1 - Verfahrensfreie Vorhaben:
Punkt 7. Einfriedungen, Stützmauern
...
c) Stützmauern bis 2 m Höhe
Dies deckt sich mit dem, was uns der Leiter des städtischen Bauamtes erklärt hat - Stützmauern bis 2 m Höhe sind zulässig und nicht genehmigungspflichtig.
Ich würde Dir daher empfehlen, mal beim zuständigen Bauamt anzufragen, wie das in Hessen aussieht. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass in Hessen Stützmauern "nur" bis zu 1 m Höhe verfahrensfrei zulässig sind, ich weiß allerdings nicht mehr wo...
Grüße,
Dirk
die hessische Landesbauordnung habe ich jetzt nicht zur Hand, in der von Baden-Württemberg heißt es aber im Anhang zu §50 Abs. 1 - Verfahrensfreie Vorhaben:
Punkt 7. Einfriedungen, Stützmauern
...
c) Stützmauern bis 2 m Höhe
Dies deckt sich mit dem, was uns der Leiter des städtischen Bauamtes erklärt hat - Stützmauern bis 2 m Höhe sind zulässig und nicht genehmigungspflichtig.
Ich würde Dir daher empfehlen, mal beim zuständigen Bauamt anzufragen, wie das in Hessen aussieht. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass in Hessen Stützmauern "nur" bis zu 1 m Höhe verfahrensfrei zulässig sind, ich weiß allerdings nicht mehr wo...
Grüße,
Dirk
HilfeHilfe 24.04.15 10:46
In Hessen sind es 1 Mtr. genehmigungsfrei. Wird mussten es durchkauen
Elina 24.04.15 11:04
Egal ob künstlich aufgeschüttet oder natürliches Gelände? Und ab wo zählt das, denn meist ist es ja über Geländeoberfläche gerechnet, da zählt doch immer das ursprüngliche Geländeniveau? Demnach wäre eine 1m hohe Stützmauer ca. 1 m unter Geländeniveau bei uns.
Doc.Schnaggls 24.04.15 11:08
Bei uns wäre es künstlich aufgeschüttetes Gelände gewesen.
Wir haben allerdings (aus Kostengründen) "nur" eine 90 cm hohe Mauer gebaut.
Wir haben allerdings (aus Kostengründen) "nur" eine 90 cm hohe Mauer gebaut.