Hangarbeiten, Einebnen ab wann Genehmingung erforderlich?

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Hausbau42

Guten Abend, ich möchte evtl. ein bebautes Grundstück erwerben. Wie sieht das mit Erdarbeiten aus, wenn man gerade Flächen einbauen möchte - z.B. für Tomaten oder Gartenhaus.
Ab wann braucht man eine Genehmingung 2x2 M 2 x4 M ....? Wie sind eure Erfahrungen?
Besten Dank!
 
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nordanney

Guckst du in die Bauordnung deines Bundeslandes. Dazu gibt es Kerne Erfahrungen, sondern konkrete Vorgaben.

Soweit zum rechtlich korrekten Teil. Für so ein paar qm wie von dir genannt, würde ich hier nicht fragen (und auch sonst nirgends), sondern machen. Das interessiert niemanden. Wird es eine Abgrabung von 60qm mit entsprechender Tiefe, dann sieht es (je nach Bauordnung) anders aus.
 
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nordanney

Bleibst Du von der Grundstücksgrenze weg, kannst Du buddeln und ebnen, wie Du magst.
Ich muss dich leider korrigieren. Siehe jeweilige Bauordnungen.
NRW: Buddeln/Aufschütten bis 30qm Fläche (egal wo, auch an der Grenze) und max. 2m Höhe/Tiefe sind frei. Danach nur mit Baugenehmigung.
 
Zuletzt aktualisiert 21.08.2025
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