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ᐅ Grundleitungen wurde nicht wie geplant verlegt!


Erstellt am: 09.03.19 12:07

Z
zizzi
09.03.19 12:07
Hallo an zusammen,

eine Frage zur Grundleitungen, wurde eure Leitungen so verlegt wie im genehmigte Entwässerungsantrag (eventuell korrigiert bzw. verbessert durch Stadt)?

Bei uns wurde Antrag gestellt (die Leitungen dargestellt mit Rot), genehmigt aber mit Korrektur und Verbesserung (mit Grün), ausgeführt durch GU wie erst geplant (Rot). Der Garten-Landschaftsbau soweit möglich hat alles richtig gemacht. Derjenige(von Abwasserbeseitigungsbetrieb), dass die Planung mit Korrektur genehmigt hatte und bei der Dichtheitsprüfung dabei war, in Überprüfungsnachweis- Prüfung bestanden auf ja gekreuzt.

In dieses Formular als Hinweis steht „Wenn festgestellt wird, dass gegen die Anschlussgenehmigung oder den Allgemeinen vorgaben sowie DIN-Normen verstoßen wird, ist das Schriftlich im Protokoll der Dichtheitsprüfung zu vermerken“ Aber bei uns wurde diese Abweichung nicht vermerkt. Der Prüfer sagte: die verlegte Grundleitungen sind auch genehmigungsfähig aber auch verbesserungsfähig.

Laut DIN 1986-100 und DIN EN 12056,

a) Jede Grundleitung muss innerhalb des Gebäudes über Schächte oder zumindest über rechteckige Revisionsöffnungen, die zur Aufnahme von Hochdruck-reinigungsgeräten und Kanalkameras geeignet sind, zugänglich und wartbar sein.

b) Zur störungsfreien Funktion müssen Entwässerungsanlagen ausreichend be-und entlüftet werden. Bei Schmutz-und Mischwassersystemen erfolgt die Be-und Ent-lüftung über Lüftungsleitungen.

Ich sehe bei verlegten Leitungen die a und b nicht bzw. bedingt eingehalten. Die Planung wurde nicht eingehalten. Die Entlüftung von Haupt-WC wurde im Dachgeschoss mit Gäste-WC zusammengeschlossen und von Dach nach Außengeführt. Im Abschnitt Hauswirtschaftsraum und Küche wir haben gar keine. Die Leitungen sind von Revisionsschacht nur beschränkt Spühlbar.

GU sagte: „ es wurde von die Stadt genehmigt und wir sehen hier kein Problem. Ich sehe schuldig ist 1. GU der nicht so ausgeführt wie geplant und 2. Der Stadt, der das genehmigt hat.

Was meint ihr und was kann man noch machen? Findet ihr die ganze so schlimm wenn GU nichts macht?

Vielen Dank


2D-Grundriss eines Hauses mit Küche, Bad, Diele, Zimmern und Carport
H
hampshire
09.03.19 19:20
Ich habe Deinen Text gelesen und mir die Skizze angesehen. So wie ich die realisierte Lösung erkennen kann, gibt es kein Problem im Betrieb. Ich habe aber auch noch nicht verstanden, was Du willst und warum Du von "Schuld" sprichst.
Z
zizzi
09.03.19 20:45
Der GU hat die Grundleitungen anderes verlegt als Anschlussgenehmigung. grün: Soll-Zustand / rot: Ist-Zustand. Dafür finde ich der GU schuldig.
Der Prüfer von der Stadt musste diese Abweichungen vermerken. So kann ich eine Korrektur bzw. Verbesserungsmaßnahmen von GU anfordern aber hat er nicht gemacht. Deshalb finde ich der Sachbearbeiter auch nicht i. O.
Ob die ganze Sache wirklich so schlimm ist, kann ich nicht sagen.
din 1986grundleitungendichtheitsprüfungprüfer