Ich verstehe den Grundansatz ebenerdig zu bauen und stehe auf dem Standpunkt, dass ein individuell geplantes Privathaus ein Gehäuse für das Leben der Auftraggeber sein soll und damit auch von gängigen Überlegungen abweichen darf.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass Dein Plan dem gerecht wird, denn die Vorbereitung auf eine körperliche Einschränkung ist, wie
@haydee es schon schreibt mit der Ebenerdigkeit nicht ausreichend gewürdigt. Es bräuchte eine Laufwegoptimierung für möglichst kurze Wege und eine an jeder Stelle des Hauses ausreichende Dimensionierung, die dem erhöhten erforderlichen Bewegungsraum gerecht wird. Beides ist in Deinem Entwurf nicht gegeben.
Die Baufirma hat leider keinen fähigen Architekten
Preisschätzung laut Architekt/Planer: 455.000 inkl. Pflaster und Terrasse
Der „nicht fähige Architekt“ schätzt einen lustigen Preis.
Beginnt mit einem freien Architekten.
Ja, dringende Empfehlung auch von mit - Du hast besondere Anforderungen, der wird diese fachgerecht berücksichtigen und hat vielleicht sogar Freude daran, dass kein 08/15 entstehen soll.
Die Beschreibung des Geländes klingt nach einer klaren Kontraindikation für ein untergeschoßloses Haus.
Keine Regel ohne Ausnahme. Der Kellerlose Bau am Hang macht die Bewohnbarkeit nicht schlechter. Er erhöht nur den Quadratmeterpreis.
Wenn Dir beide Flurstücke gehören, ficht Dich die vorgeschlagene neue Grenze nicht, allerdings müßtest Du die beiden Flurstücke vereinigen lassen.
Ging bei uns auch ohne Vereinigung. Das unser steht quer auf drei Flurgrundstücken und das interessiert keine Sau.