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ᐅ Grünland - Welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten?


Erstellt am: 25.07.21 21:49

HausiKlausi25.07.21 21:49
Liebe Wissenden,

aus verschiedenen Beweggründen heraus überlege ich schon länger, mir etwas Grünland zuzulegen. Überhaupt nicht mit der Absicht oder Hoffnung, daraus irgendwann Bauland zu machen. Dennoch frage ich mich, ob es Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten gibt, die der Erwerb von Grünland mit sich bringt. Und welche Optionen gewissermaßen nicht geregelt sind. Wie sieht es zum Beispiel aus mit Streuobstpflanzungen oder festen beziehungsweise beweglichen Unterständen wie Bauwagen oder Überdachungen? Ein bisschen spielt die Hoffnung mit, dass man Grünland gewissermaßen innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch rudimentär als Gartenland nutzen kann. Es geht um BB/Meck-Pomm. Ich konnte trotz Recherche nicht so recht etwas zum Thema finden.
Schimi179129.07.21 08:11
Ich bin zwar nicht wirklich "wissend" in diesen Belangen, jedoch hatte ich auch mal überlegt, einen Teil einer Wiese bei uns hinter dem Haus zu pachten. Man teilte mir mit, dass dies grundsätzlich möglich sei, jedoch nicht einfach "so zum Spaß", um mehr "Grundstück" zu haben. Will heißen, die Fläche muss auch landwirtschaftlich genutzt werden. Bebauungen müss(t)en entfernbar sein, also am besten beweglich sein.
Alles aber nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter ...
ypg29.07.21 13:56
Schimi1791 schrieb:

Will heißen, die Fläche muss auch landwirtschaftlich genutzt werden.
Das kommt dann wohl auf den Flächennutzungsplan an?
Ich seh da ansonsten kein Problem. Irgendwie gibt es doch immer ein Besitzer für ein brachliegendes Brachland/Grund/Wiese.
Bei uns gibt es viele solche Ecken und Areale.

Ich würde ein „Betreten verboten Schild“ wegen der Haftung aufstellen.
Bei Baumbewuchs Haftpflichtversicherung oder sowas für Gefahr bei Sturm und co.
Schimi179129.07.21 14:17
ypg schrieb:

Das kommt dann wohl auf den Flächennutzungsplan an?
...
Der Flächennutzungsplan bei uns hinter'm Haus sieht das wohl vor. Keine Ahnung, ob das regional unterschiedlich ist.
Nemesis29.07.21 19:57
ypg schrieb:

Ich würde ein „Betreten verboten Schild“ wegen der Haftung aufstellen.

Zumindest bezüglich einer etwaigen Haftung bringt so ein Schild genauso wenig wie das der Gastwirte an der Garderobe.
Eine Grundbesitzerhaftpflicht ist hier praktisch für n Appel und n Ei zu haben und elementar wichtig.
ypg29.07.21 20:04
Nemesis schrieb:

Zumindest bezüglich einer etwaigen Haftung bringt so ein Schild genauso wenig wie das der Gastwirte an der Garderobe.
Eine Grundbesitzerhaftpflicht ist hier praktisch für n Appel und n Ei zu haben und elementar wichtig.
Guckst Du hier. Bei uns wird dennoch solch ein Schild gefordert. Auch das "Eltern haften für ihre Kinder" wird erfragt, wenn Unheil gewesen ist (verschüttete und verletzte Kinder, usw.)
ypg schrieb:

Bei Baumbewuchs Haftpflichtversicherung oder sowas für Gefahr bei Sturm und co.
grünlandflächennutzungsplanhaftung