Dass Eltern grundsätzlich nicht für ihre Kinder haften, ist ebenso ein Klassiker.
Stichwort(e): Verletzung der Aufsichtspflicht und Alter des/der Kinder
Dass Eltern grundsätzlich nicht für ihre Kinder haften, ist ebenso ein Klassiker.
Stichwort(e): Verletzung der Aufsichtspflicht und Alter des/der Kinder
Das hatte ich auch nicht behauptet, aber das Schild ist immer obsolet.
Ich hatte beruflich lange genug damit zu tun, mir sind die haftungsrelevanten Voraussetzungen bekannt, es ging mir, nochmal, nur um die Schilder ;)
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024 Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen