Geringerer UG-Wert als vereinbart - Mangel?

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F

Fridoline-1

Ich hatte mit dem Fensterbauer Fensterverglasungen mit einem UG-Wert zwischen 0,9 und 1,0 vereinbart. Jetzt kam ich auf die Baustelle und es waren Fenster mit UG 1,11 eingebaut. :-(
Kann ich auf Austausch der Fenster bestehen? Ich würde das nur machen, wenn es einen großen Unterschied zwischen den beiden UG-Werten gibt.
 
M

MODERATOR

Hallo Fridoline,

der Fensterbauer hat seinen Vertrag nicht eingehalten, die Lieferung ist mangelhaft. Er müsste - wenn Sie das wünschen - die Verglasung austauschen.
Der Unterschied im Heizwärmeverbrauch sieht ungefähr so aus, dass Sie mit dem schlechteren Wert einen Mehrverbrauch von ca 55l Heizöl pro Jahr hätten (dieser Wert wurde einem Prospekt eines Fensterherstellers entnommen, da hat man Fenster mit 1,1 und 1,0 vergleichen).

Sie können Sich jetzt anhand der örtlichen Ölpreise die Mehrkosten berechnen.

Einen Preisabschlag für die falsche Lieferung sollten Sie aber schon verhandeln.
 
F

Fridoline-1

Oha, hätte nicht gedacht, dass der Unterschied so krass ausfällt. Danke für die konkreten Zahlen, ich werde auf einen Austausch bestehen!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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