ᐅ Geeigenetes Gefälle für Abwasser
Erstellt am: 11.02.25 16:05
Questioner11.02.25 16:05
Hallo Leute,
wir haben endliche ein ländliches Grundstück in NRW gekauft. Hinter unserem Grundstück verläuft ein kleiner Fluss. Nun würden wir gerne das Abwasser direkt aus dem Haus in den Fluß ableiten, um die Abwasserkosten zu sparen. Das Grundstück ist mit ca. 3.700qm aber recht groß und Strecke zwischen Haus und Fluss entsprechend lang.
Wie stark müsste das Gefälle denn sein, damit das Wasser abfließen kann und dabei auch genügend Material (z.B. Fäkalien, etc.) mitgeschwemmt werden?
Liebe Grüße
wir haben endliche ein ländliches Grundstück in NRW gekauft. Hinter unserem Grundstück verläuft ein kleiner Fluss. Nun würden wir gerne das Abwasser direkt aus dem Haus in den Fluß ableiten, um die Abwasserkosten zu sparen. Das Grundstück ist mit ca. 3.700qm aber recht groß und Strecke zwischen Haus und Fluss entsprechend lang.
Wie stark müsste das Gefälle denn sein, damit das Wasser abfließen kann und dabei auch genügend Material (z.B. Fäkalien, etc.) mitgeschwemmt werden?
Liebe Grüße
kbt0911.02.25 17:47
Questioner schrieb:
Nun würden wir gerne das Abwasser direkt aus dem Haus in den Fluß ableiten, um die Abwasserkosten zu sparen.Wo soll das denn erlaubt sein?Annedefrance11.02.25 19:27
Ist denn schon der erste April?
hanse98711.02.25 20:03
Wie schon die Vorposter geschrieben haben, es darf kein Abwasser einfach in den Fluss geleitet werden. Wenn ich es recht im Kopf habe, darf man ohne Zustimmung des Umweltamts nicht mal Regenwasser in den Fluss leiten.
Mal allgemein gefragt: Habt ihr euren Bauwunsch in Bayern aufgegeben?
Mal allgemein gefragt: Habt ihr euren Bauwunsch in Bayern aufgegeben?
Schorsch_baut11.02.25 20:24
Ui, da ist aber jemandem langweilig, dass er meint, hier trollen zu müssen.
Questioner11.02.25 22:05
hanse987 schrieb:
Mal allgemein gefragt: Habt ihr euren Bauwunsch in Bayern aufgegeben?Ja, haben wir aufgegeben. Die wollten ja einen Freiflächengestaltungsplan mit Anforderungen, die im BB-Plan so nicht enthalten waren. Das konnten wir dann zum Glück als Mangel geltend machen und das Grundstück zurückgeben.Ähnliche Themen