Garage - Bauantrag - Verwirrung

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D

DG

Ja danke ihr zwei für den Link !
Auf dieses Bild bin ich vor ein paar Tagen beim googeln auch schon aufmerksam geworden.
Und laut dem Bild benötigt man für Kleingaragen unter 100qm mit Abstellraum unter 20qm keine Brandwand, sondern die Wand muss aus nichtbrennbaren Stoffen sein.

Leider wird das wohl in Brandenburg anders gesehen und hier zählen die 20qm für Garage und Abstellraum.

Und ob ich den Bearbeiter mit dem Bild umstimmen kann, glaube ich weniger.

Kurz um, die Garagenfirma ist nun gefragt. Ich bin gespannt und rechne spätestens morgen Nachmittag mit einer Antwort.
Richtig. Der Unterschied der beiden Verordnungen liegt u.a. in der Definition einer Kleingarage. Bayern betrachtet 100m² als Kleingarage, BB eben nur 20m².
Wenn das korrekt ist, liegt der Sachbearbeiter in BB aus Deiner Sicht leider richtig.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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