Förderung bei der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien

A

Architect

Hallo liebe Community,

wir evaluieren gerade ein denkmalgeschütztes Gebäude im Raum Stuttgart und beschäftigen uns dabei auch mit den Fördermöglichkeiten über das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg.
Die Planung und Fachplanung mache ich selbst; ich bin beruflich im Holz- und Bautenschutz selbstständig und erbringe daneben auch planerische Leistungen.

Ich habe mir bereits die VwV-Denkmalförderung (insbesondere die Regelungen zu Eigenleistungen) durchgelesen und möchte kurz prüfen, ob ich das korrekt verstanden habe:
  1. Private Eigenleistung
    Als Eigentümer kann ich meine eigene Arbeitszeit als Privatperson mit 12 €/h geltend machen, sofern die Tätigkeiten denkmalrelevant sind und insgesamt mehr als 150 Stunden zusammenkommen.
  2. Eigenleistung im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs
    Für Tätigkeiten, die ich fachlich im Rahmen meines Unternehmens erbringe (Holz- und Bautenschutz, Fachplanung etc.), kann ich meinen ortsüblichen Stundensatz ansetzen.
    Das Denkmalamt berücksichtigt diese Leistungen dann abzüglich 25 % Gewinnanteil.
    Beispiel: 75 €/h → förderfähiger Ansatz 56,25 €/h.
Meine Frage an euch wäre: Sehe ich das korrekt, oder gibt es hier noch Besonderheiten, die man beachten sollte?
Insbesondere interessiert mich, wie streng die Abgrenzung zwischen privater Eigenleistung und gewerblicher Leistung gehandhabt wird und ob es Empfehlungen aus der Praxis gibt, wie man das sauber dokumentiert.

Danke vorab für eure Erfahrungen und Hinweise!
 
N

Nauer

Hi,

deine Einschätzung zur Denkmalförderung und der Abgrenzung von Eigenleistungen find ich korrekt. Aber beachte ein paar Punkte um spätere Komplikationen mit der Förderstelle zu vermeiden.

Erstmal: Die Unterscheidung zwischen „privater Eigenleistung“ und „gewerblicher Leistung“ kann in der Praxis durchaus knifflig sein, weil das Landesdenkmalamt sehr genau hinschaut, wenn es um die Zuordnung von Tätigkeiten geht. Grundsätzlich gilt: Wenn du in deiner Rolle als Privatperson arbeitest (also nicht als Unternehmer), dann kannst du die Arbeitszeit mit den 12 €/h ansetzen, aber nur für Tätigkeiten, die direkt mit dem Denkmalschutz zusammenhängen und wenn der Arbeitsaufwand über die 150 Stunden kommt.

Die gewerbliche Leistung im Rahmen deines Unternehmens unterliegt den 25 % Kürzungen (also den 75 % deines üblichen Stundensatzes). Ein wichtiger Aspekt hier ist, dass du den Nachweis führen musst, dass diese Tätigkeiten wirklich auch denkmalrelevant sind und nicht etwa einfach nur „normale“ Bau- oder Sanierungsarbeiten.

Achte auf die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Eigenleistung. Es wird sonst oft dann problematisch, wenn du in beiden Funktionen tätig bist. Du könntest zum Beispiel in einem Moment als Privatperson eine Tätigkeit durchführen, die im nächsten Moment im Rahmen deines Unternehmens stattfindet – etwa wenn du als Fachplaner aktiv wirst. In solchen Fällen wird es darauf ankommen, wie du deine Arbeitszeit dokumentierst und welche Tätigkeiten du genau zuordnest. Wichtig ist, dass du alles sauber und transparent dokumentierst, was du getan hast, und die Stunden exakt nachweisen kannst, dass es entweder private Eigenleistung oder gewerbliche Leistung war.


  1. Saubere Dokumentation
    Halte die Aufgaben und Zeiten strikt getrennt. Wenn du dich im Rahmen des Denkmalschutzes mit eigenem Unternehmen einbringst, dann notiere genau, was unter welchem Titel läuft. Für private Eigenleistung reicht oft ein einfaches Stundenzettel-System, aber achte darauf, dass alles nachvollziehbar ist.

  2. Arbeitsaufträge oder Leistungsverzeichnisse
    Wenn du als Fachplaner agierst, könnte es sinnvoll sein, für jede Tätigkeit ein separates Leistungsverzeichnis oder einen Arbeitsauftrag zu erstellen. Dadurch kannst du klarer trennen, was als privat und was als gewerblich gilt.

  3. Regelungen der Förderstelle im Blick haben
    Es lohnt sich, regelmäßig mit dem Landesdenkmalamt Rücksprache zu halten, wenn Unsicherheiten über die Zuordnung der Leistungen bestehen. Besonders bei grenzwertigen Aufgaben (z. B. Planung und Ausführung durch denselben Unternehmer) könnte eine vorherige Klärung nützlich sein, um Probleme zu vermeiden.

  4. Übertragung von Aufgaben
    Eine Möglichkeit, das Problem der Abgrenzung zu umgehen, könnte sein, Aufgaben zu delegieren. Du könntest dann als privater Auftraggeber agieren und Leistungen über dein Unternehmen oder durch Dritte (z. B. Mitarbeiter) durchführen lassen. So bleibt deine Rolle klarer definiert.


Du bist als selbstständiger Unternehmer da natürlich in einer besonderen Situation, und es wird sehr auf die genaue Art der Tätigkeiten ankommen. Achte darauf, dass du die Stunden so detailliert wie möglich aufzeichnest und nachweist – das ist der Schlüssel, um später keine Probleme mit der Förderung zu bekommen.

Viel Erfolg!
 
A

Architect

Hi,
Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort.

Damit wird das ganze Thema für mich schon deutlich klarer.

So wie ich es jetzt verstehe, kann ich bei jeder Tätigkeit entscheiden, ob sie als private Eigenleistung (12 €/h) oder als gewerbliche Eigenleistung über meinen Betrieb (ca. 120€/ Stunde minus 25 %) läuft – vorausgesetzt natürlich, die Tätigkeit ist denkmalrelevant und inhaltlich sauber zuzuordnen. Falls das nicht ganz korrekt ist, korrigieren Sie mich bitte – an dieser Stelle ist mir die Abgrenzung noch nicht zu 100 % klar.

Was ich mich außerdem frage: Wie genau muss der Nachweis gegenüber der Denkmalbehörde aussehen?
Reicht eine einfache Excel-Liste mit:

  • Datum

  • Tätigkeit

  • Stunden

  • Zuordnung privat/gewerblich

  • Stundensatz
oder wird eine detailliertere Dokumentation verlangt?

Eine weitere Verständnisfrage: Ist es korrekt, dass ich für fachplanerische Leistungen auch als nicht kammergebundener Architekt einen Stundensatz von z. B. 120 €/h ansetzen kann, der dann gemäß VwV um 25 % reduziert wird und in dieser Höhe als förderfähige Kosten gilt?
und davon werden dann ca 50% ausgezahlt?
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2025
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