Förderung bei der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien

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Architect

Hallo liebe Community,

wir evaluieren gerade ein denkmalgeschütztes Gebäude im Raum Stuttgart und beschäftigen uns dabei auch mit den Fördermöglichkeiten über das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg.
Die Planung und Fachplanung mache ich selbst; ich bin beruflich im Holz- und Bautenschutz selbstständig und erbringe daneben auch planerische Leistungen.

Ich habe mir bereits die VwV-Denkmalförderung (insbesondere die Regelungen zu Eigenleistungen) durchgelesen und möchte kurz prüfen, ob ich das korrekt verstanden habe:
  1. Private Eigenleistung
    Als Eigentümer kann ich meine eigene Arbeitszeit als Privatperson mit 12 €/h geltend machen, sofern die Tätigkeiten denkmalrelevant sind und insgesamt mehr als 150 Stunden zusammenkommen.
  2. Eigenleistung im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs
    Für Tätigkeiten, die ich fachlich im Rahmen meines Unternehmens erbringe (Holz- und Bautenschutz, Fachplanung etc.), kann ich meinen ortsüblichen Stundensatz ansetzen.
    Das Denkmalamt berücksichtigt diese Leistungen dann abzüglich 25 % Gewinnanteil.
    Beispiel: 75 €/h → förderfähiger Ansatz 56,25 €/h.
Meine Frage an euch wäre: Sehe ich das korrekt, oder gibt es hier noch Besonderheiten, die man beachten sollte?
Insbesondere interessiert mich, wie streng die Abgrenzung zwischen privater Eigenleistung und gewerblicher Leistung gehandhabt wird und ob es Empfehlungen aus der Praxis gibt, wie man das sauber dokumentiert.

Danke vorab für eure Erfahrungen und Hinweise!
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2025
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