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ᐅ Finanzierungsvollmacht bei Grundstückskauf


Erstellt am: 10.04.18 21:57

Stefan!10.04.18 21:57
Hallo,

wir kaufen ein Grundstück und zahlen dieses mit unserem Eigenkapital.
Jetzt stellt sich die Frage, ob wir eine Finanzierungsvollmacht benötigen / in den Vertrag mit aufgenommen werden soll.

Soweit ich das verstehe, wird die Finanzierungsvollmacht nur dann benötigt, wenn die Eigentümerumschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist, die Bank allerdings schon den Kredit bereitstellen soll.
D.h. nach der Eigentümerumschreibung ist eine Finanzierungsvollmacht nicht mehr erforderlich, da die Bank das Grundstück als Sicherheit anerkennt?

Fordert die Bank (i.d.R) eine Eintragung in das Grundbuch, wenn ich den Baukredit für das Haus abschließe und das Grundstück als Eigenkapital einbringe (als Sicherheit)?
Nordlys10.04.18 22:26
Erstens. Für Eigenkapital braucht es keine Finanzierung, somit keine Vollmacht.
Zweitens. Wenn Du später das Haus nicht bar zahlst, sondern finanzierst, will die Bank natürlich ins Grundbuch, wie willste sonst den Kredit sichern? Karsten
Stefan!10.04.18 22:39
Hallo Karsten,

danke für deine Antwort.

Was wäre das beste vorgehen, wenn ich die Kosten für einen 2. Notartermin sparen möchte, um die Grundschuld für die Bank eintragen zu lassen? Die Grundschuld bereits jetzt beim Kauf des Grundstücks eintragen zu lassen?
Nordlys10.04.18 22:42
Dann zahlste es jetzt. Du zahlst ja die Gebühr für die Tat. Eintragung. Irgendwann sind die 150 ,00 fällig.
Und woher weisst Du jetzt, wie viel tausend die Bank eintragen will? Das hängt ja an der Höhe des Kredites, den Du nimmst.
toxicmolotof11.04.18 01:38
Es ist egal ob der Notar jetzt die Finger für die Grundschuld krumm macht oder später. Die Kosten werden zu 99,9% 100% gleich sein.

Das einzige was du sparst sind deine An- und Abreisekosten sowie die doppelten Parkgebühren.

Ich würde mit der Grundstück-Eintragung warten bis du weißt wie viel tatchlich eingetragen werden muss.

Das Teuerste ist es, wenn du jetzt pauschal 300 eintragen lässt, es am Ende aber 330 sein müssen.

Dann hast du mit Zitronen gehandelt.
Alex8511.04.18 06:55
Die Notarkosten sind identisch, egal ob jetzt oder später eingetragen. Prinzipiell kann das auch jeder Notar machen, du musst nicht zum selben.
Du kannst auch jetzt keine Grundschuld eintragen lassen, da du nicht weißt zu wessen Gunsten dies passieren soll. Die Bank wird dem Notar unterlagen mit teils vorgegebenen Wortlaut übermitteln, der einzutragen ist.

Denk dran, dass die Eigentumsübertragung (Auflassung) normalerweise erst angestossen wird, wenn der Kaufpreis gezahlt ist und der Besitz gewechselt ist. Damit will ich sagen, dass dies nicht sofort angestoßen wird, wenn du den Vertrag unterzeichnet hast. Die Bearbeitungsdauer im Grundbuchamt ist ne kleine Lotterie. Es gab hier schon User, die ein Jahr nach Kauf noch nicht als Eigentümer eingetragen wurden. Bei uns selbst hat es ca. 2 Monate gedauert.
Wenn du also vor hast, jetzt zu Kaufen und zB in 6 Monaten die Finanzierung fürs Haus nachzulegen, würd ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen, dass dies mangels Vollmacht funktioniert.

Tut die Finanzierungsvollmacht denn irgendwem weh? Ich finde das ist Standard.
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