Finanzierungsbestätigung des Bauherren, BGH Urteil vom 27.05.2010

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Zuletzt aktualisiert 11.10.2025
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Caspar2020

Ansonsten dürfte denen mit Sicherheit auch ein Kontoauszug ausreichend sein.
Hat er doch schon. Und da er das erst nach unterschreiben des Hausbauvertrags gemacht hat, hat der BU sich noch ein nettes extra verdient (0,85%).

In vielen Ländern ist es gang und gäbe vom BU, aber auch vom Auftraggeber Bürgschaften einzufordern
 
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