D
damiro
Guest
Wir haben bei unserer Bank zwei Festhypotheken, welche wir vorzeitig auflösen möchten.
Nachfolgend die Antwort unseres Beraters diesbezüglich:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir eine vorzeitige Auflösung einer abgeschlossenen Festhypothek nur bei einem Verkauf des Eigenheims möglich ist. Es würden sich in diesem Fall bei einer Auflösung per 30.06.2010 folgende ungefähre Kosten ergeben:
Festhypothek eur 140.000.00 mit Laufzeit bis 31.1.2016: Entschädigung Zinsdiff. von 2.36% bei 2010 Tagen -> Entschädigung von eur 18.447.00.
Festhypothek eur 110.000.00 mit Laufzeit bis 31.1.2012: Entschädigung Zinsdiff. von 2.95% bei 570 Tagen -> Entschädigung von eur 5.100.00
Nun zu meinen Fragen:
Ist es denn legal eine vorzeitige Auflösung der Hypothek dies an die Bedingung zu knüpfen wie eben, dass man das Eigenheim verkaufen müsse??
Und ist die Höhe von der Bank angegebenen Entschädigung normal??
Ich bin gespannt auf eure Meinungen!
Nachfolgend die Antwort unseres Beraters diesbezüglich:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir eine vorzeitige Auflösung einer abgeschlossenen Festhypothek nur bei einem Verkauf des Eigenheims möglich ist. Es würden sich in diesem Fall bei einer Auflösung per 30.06.2010 folgende ungefähre Kosten ergeben:
Festhypothek eur 140.000.00 mit Laufzeit bis 31.1.2016: Entschädigung Zinsdiff. von 2.36% bei 2010 Tagen -> Entschädigung von eur 18.447.00.
Festhypothek eur 110.000.00 mit Laufzeit bis 31.1.2012: Entschädigung Zinsdiff. von 2.95% bei 570 Tagen -> Entschädigung von eur 5.100.00
Nun zu meinen Fragen:
Ist es denn legal eine vorzeitige Auflösung der Hypothek dies an die Bedingung zu knüpfen wie eben, dass man das Eigenheim verkaufen müsse??
Und ist die Höhe von der Bank angegebenen Entschädigung normal??
Ich bin gespannt auf eure Meinungen!