Fertiggestellten Neubau kaufen - Wird Gewährleistung beibehalten?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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M

Mottenhausen

Ich mein, dann holt man sich eine "Finanzierungsbestätigung" bei der Sparkasse (ist ja kein Vertrag, sondern nur eine Vorprüfung ob es finanzierbar wäre), geht damit zum Verkäufer und zum Notartermin. Dann aber mit den Notarunterlagen zur xyz-Bank und macht dort die Finanzierung. Der Verkäufer kann zu diesem Zeitpunkt die Sache ja nicht mehr kippen. Keine Ahnung ob das so klappen könnte.
 
11ant

11ant

Der Trick klingt nicht schlecht - den Finanzierungsklüngel an sich kann die Sparkasse ja wohl kaum im Grundbuch absichern ;-)
 
Musketier

Musketier

In der Regel wird aber Voraussetzung für den Notarvertrag der Abschluss der Finanzierung sein. Mit etwas Geschick und Timing bekommt man aber das Ganze aber über das 14-tägige Widerrufsrecht hin.
 
K

Kekse

Oder man schließt den Finanzierungsvertrag ab und tritt dann innerhalb von 14 Tagen zurück. Obwohl, wir hatten doch vor nicht lange schonmal so einen Klüngelfall hier im Forum, wo das aus irgendwelchen Gründen nicht ging.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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