Fälligkeit 1. Rate (Erdarbeiten) vor Baugenehmigung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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erazorlll

In Baden-Württemberg haben sie rein rechtlich nur maximal 3 Monate Zeit bzw. bei vereinfachtem Verfahren noch weniger - schön in der Landesbauordnung vorgegeben.
 
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Ybias78

In Baden-Württemberg haben sie rein rechtlich nur maximal 3 Monate Zeit bzw. bei vereinfachtem Verfahren noch weniger - schön in der Landesbauordnung vorgegeben.
Und was machst Du wenn es länger dauert? Verwaltungsklage? Dann wird die Arbeit eingestellt bis das Verfahren beendet ist... Diese 3 Monate sind für die Mülltonne.
 
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