Erdwärmetiefenbohrung im Bereich der Hofauffahrt

4,80 Stern(e) 4 Votes
D

dohuli

Es muss doch eine Genehmigung von Gemeinde, Stadt oder Kreis vorliegen. Da müssten nähere Angaben über die Rahmenbedingungen drin stehen. Zumindest war es bei uns so.
Wir dürfen nicht tiefer als 100 m, da hier ehemaliges Bergbaugebiet ist.
 
Zuletzt aktualisiert 30.07.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5046 Themen mit insgesamt 100371 Beiträgen
Oben