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ᐅ Entscheidung: Haus der Eltern mitfinanzieren oder Eigenkapital aufbauen?


Erstellt am: 06.04.16 14:17

Yaso2.007.04.16 10:13
Ich würde vielleicht noch einen weiteren Gedanken durchspielen.

Wenn keiner von euch beiden Brüdern in Zukunft das Haus bewohnen würde, würde ich überlegen es zu lebzeiten des Vaters und des aktuell guten Verkäufermarktes zu veräußern. Da Vater ja auch nicht jünger wird, evtl. eine Barrierefreie Wohnung kaufen. Durch den Erlös des Hauses würde ja etwas Kapital frei werden, welches als Anzahlung genutzt werden kann.

Ich habe diesen Gedanken geäußert, da wir es auch so gemacht haben in der Situation. Haus (160qm²) verkauft, Papa in eine kleinere 65qm² neue Wohnung umgesiedelt. Papa glücklich (weniger arbeit, nicht mehr "ganz alleine" in einem großen Haus, mehr alltägliche Kontakte zu Nachbarn) Kinder glücklich 🙂

Wobei bei uns durch den Verkauf des Hauses ein Großteil der Wohnung bezahlt wurde und der rest mit einer geringen monatlichen Rate mit der Rente bezahlt werden kann.
knifflig08.04.16 08:12
Wow, Danke für eure Antworten und Vorschläge. Ich muss das ganze erstmal sacken lassen. Mit meinem Bruder habe ich gestern gesprochen, er soll sich mal basierend auf euren Ideen Gedanken dazu machen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

- An sich eine gute Idee, aber mein Vater hängt sehr an dem Haus und schätzt die damit verbundene Freiheit - auch wenn es vielleicht finanziell sinnvollere Möglichkeiten gibt. Das Thema hatte ich in der Vergangenheit bereits mal angesprochen, aber ich befürchte da müsste schon eine Menge an Überzeugungsarbeit geleistet werden.

- Oha, wir müssen uns jetzt schon um die Anschlussfinanzierung kümmern? Das aktuelle Darlehen läuft noch bis Februar 2017. Oder geht es dir um die neue Bonitätsprüfung?
Otus1108.04.16 08:23
knifflig schrieb:

Fragen
1) (...) Oder zählt das Haus als Eigenkapital mit ca. 70.000 Euro?

Nur, wenn du allein / du mit deinem Bruder zusammen, z.B. als GbR, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist / seid, z.B. Schenkung, die auch ggf. der Steuerpflicht unterliegt. Es könnte z.B. auch ein Wohnrecht eingetragen werden; dann muss er nicht "raus".

Nur mit Eintragung im Grundbuch bist du bzw.die GbR dinglicher "Eigentümer" (= Eigenkapital).
Caspar202008.04.16 08:52
: Ja. Denn du schriebst dein Vater ist jetzt 67 und in Rente und auch der Hinweis das diese nicht wirklich hoch sind. Außerdem sind noch 130.000 offen. Alles Faktoren bei denen Bänker, insbesondere auch seit dem 21.03, nicht in Jubelstürme geraten.

Insbesondere weil der Wert des Hauses nicht von der Bank oder einem Gutachter geschätzt wurde.

Muss die Bank dem Kreditnehmer ein Verlängerungsangebot unterbreiten?
Gemäß Paragraf 492a des Bürgerlichen Gesetzbuches (Baugesetzbuch) ist die Bank verpflichtet, dem Kunden drei Monate vor dem Ende der Zinsbindungsfrist mitzuteilen, ob sie zur Weiterführung der Finanzierung bereit ist. Wenn ja, muss der Zinssatz genannt werden, zu dem das Darlehen fortgeführt wird. Hierbei kann es sich jedoch auch um den variablen Zinssatz handeln, der in der Praxis kaum relevant ist.

Und wenn man quasi erst im Dezember anfängt sich damit auseinanderzusetzen, wird die Zeit knapp.
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