B
Bauexperte
Hallo,

Grüße, Bauexperte
Dein letzter Wissensstand ist richtigNur bei nicht eigengenutzten Immobilien. Bei Eigennutzung muss man (mein letzter Wissensstand) im Jahr des Verkaufs + zwei Jahre vorher drin gewohnt haben.
Grüße, Bauexperte