Da sehe ich keine Probleme, die sich nicht durch einen geschickten Entwurf lösen ließen. Das ist die übliche Ausgangslage in einer engen städtebaulichen Situation. Ggf. muß Dein Vorentwurf mehr oder weniger stark überarbeitet werden, um eine ausreichende Belichtung/Besonnung innen/außen zu gewährleisten.
Es bleibt aber erst einmal zu prüfen, ob dieses BV bau- und planungsrechtlich überhaupt zulässig ist (Bebauungsplan, Baulinien, Baugrenzen, Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl, Abstandsflächen, Stellplätze, Erschließung, eigentumsrechtliche Verhältnisse/ Bebauung in 2. Reihe) etc. Da wird es einige Knackpunkte geben, z.B die Grenzbebauung mit Wohnnutzung oder die Unterschreitung der Abstandsfläche von 3,00m nach SO. Beides wird erst einmal nicht gehen bzw muß nach dem Studium der Unterlagen, durch einige Vorgespräche mit den Baubehörden oder im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Grundsätzlich wäre der Bungalow oder eine vergleichbare Bebauung eine interessante Option.