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ᐅ BG Bau - besteht Versicherungsschutz ?


Erstellt am: 27.02.2009 11:39

JOERG24 27.02.2009 11:39
Ich hatte gerade ein Telefonat mit der BG Bau, weil mich der Paragraph bezüglich des Ausschlusses wegen Gefälligkeitsleistung irritiert hat.

Insgesamt ein sehr angenehmes freundliches Telefonat. Zunächst mit der Dame von der Hotline - dann mit deren Vorgesetzten. Man ist um eine Lösung bemüht.

Es geht darum sicher zu sein dass alle Helfer auf der Baustelle einigermaßen abgesichert sind. Um mehr und nicht weniger - nicht um Beiträge oder sonstiges. Lediglich eine Aussage ob eine private zusätzliche Versicherung notwendig ist, weil unklar ist ob die Versicherung über die BG Bau greift.

Auf eine genaue Definition des Begriffes "Gefälligkeitsleistung" wollte man sich aber bisher nicht einlassen. Aus der Rechtsprechung geht eine eindeutige Definition nicht hervor. Es wurde soweit versichert, dass der Begriff Gefälligkeitsleistung nur Anwendung bei Verwandten in erster Linie betreffen soll. Eine Bestätigung hierüber steht aber noch aus. Warum die schnelle Mithilfe eines Nachbarn keine Gefälligkeitsleistung sein soll konnte man mir aber nicht nicht darlegen. Der BG Bau scheint die Unklarheit hier auch sichtlich unangenehm zu sein. Kann ich auch verstehen - Schließlich handelt es sich hier um eine gesetzlich festgelegte Meldung der Arbeitsstunden von Helfern. Für diese sind Beiträge zu entrichten (Sofern über 40 Stunden insgesamt). Dafür sind die Helfer über die BG Bau erst mal versichert. Kommt es zum Schadensfall dann kann aber der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Nämlich dann wenn es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelt. Kein Problem - wenn man das klar abgrenzen könnte. Aber genau dass ist nicht möglich. Im Zweifelsfall kann nur ein Gericht entscheiden was vorliegt - aber nur im Schadensfall. Das Ganze ist den Paragraphen bezüglich höherer Gewalt recht ähnlich.

Ein Versicherungsschutz ist nach meiner Interpretation somit nicht zwingend über die BG Bau gegeben. Es empfiehlt sich somit eine zusätzliche private Versicherung für Helfer auf der Baustelle abzuschließen und dabei genau auf die Bedingungen zu achten.
Da die Gerichte Gefälligkeitsleistungen häufig als:
"Ein Gefälligkeitsverhältnis liegt danach häufig vor, wenn eine Person zu Gunsten einer anderen eine Leistung erbringt oder zur Verfügung stellt, ohne dass hierfür ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erbracht werden soll." definieren sollte man ggf. Verträge mit seinen Bauhelfern (auch Verwandten) schließen, die eine Gegenleistung beinhalten. Entgelte sind nur dann möglich wenn man diese entsprechend versteuert - also keine Schwarzarbeit unterhält. (Das ist aber nur eine Idee von mir ? - Ob das greift weiß ich nicht)

Frage wäre nun ob das jemand juristisch beurteilen kann ob man damit aus der fraglichen "Gefälligkeit" raus ist, weil man ja für die Hilfe dann auch eine Gegenleistung erbringen muss.

Ich werde dann sicherheitshalber noch eine private Versicherung abschließen - aber das sind natürlich auch wieder ein paar Euro. Zum Glück ist es bei uns wenigstens so dass wir das meiste selbst machen und hoffentlich nur wenig Helferstunden ansammeln. Unser Häuschen kommt ja recht fertig.

Lily 27.02.2009 13:00
Hi,

selbst wenn von der BG aus ein Schutz besteht ist das ein Riesen Ding wenn was passiert und die zahlen sollen.
Die winden sich und schieben immer alle Ansprüche von sich,. da handelst du besser auf eigene Faust.

Gruss
versicherungsschutzgefälligkeitsleistungbaustelleschadensfall