Beton Lichtschacht Ecke abgebrochen Rohbau - Einbehalt gerechtfertigt?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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WilderSueden

WilderSueden

Aber falls ihr ohne externe Baubegleitung baut, wäre mein dringender Rat sich da nun noch gaaaaaanz schnell externen Sachverstand einzukaufen.
Wenn ich richtig verstanden habe, hat er bereits ein Architekturbüro, das die Bauleitung für ihn übernimmt, aber nicht die Beauftragung der Einzelgewerke. Insofern ist das sein Sachverständiger, der für sein Geld die Frage beantworten soll, ob der Lichtschacht nach der Reparatur gleichwertig zu einem unbeschädigten Lichtschacht ist
 
G

guckuck2

Sofern das Bauteil nicht in der Funktion gestört und sogar die Optik (komische Diskussion bei einem verbuddelten Lichtschacht) passt, gibts hier keinen Anlass für irgendwelche Einbehalte. Das ist Rohbau und kein Goldschmied.
 
K

Kathi2023

Sofern das Bauteil nicht in der Funktion gestört und sogar die Optik (komische Diskussion bei einem verbuddelten Lichtschacht) passt, gibts hier keinen Anlass für irgendwelche Einbehalte. Das ist Rohbau und kein Goldschmied.
Der Lichtschacht ist an der Stelle nicht verbuddelt sondern später in die Terrasse integriert (Belag eben zu Lichtschacht). Wäre es unterirdisch, wäre es ja gar kein Thema und wir hätten es gar nicht gesehen/es wäre uns egal. Aktuell gibt es durch die abgebrochene Ecke eine Vertiefung und das Gitter liegt an dieser Stelle auch nicht richtig auf da von der Auflagefläche auch etwas abgebrochen ist. Wir schauen wie es nach Nachbesserung aussieht/der Bauleiter dann dazu sagt. Die Sorge ist nur, dass man uns nun viel erzählt und dann keiner mehr auftaucht zur Nachbesserung, daher die Frage des Einbehalts bis die Reparatur erfolgt ist.
 
J

Jesse Custer

Ich sehe es so: für ein Auto mit Lackschaden, auch wenn er ausgebessert wird, bezahle ich auch nicht denselben Preis wie für ein Auto ohne Lackschaden. Auf dem Bau scheinen andere Regeln zu gelten. Wir warten ab wie die Ausbesserung gelingt und aussieht.
Denkfehler:

Bei allen Autoherstellern werden Fahrzeuge noch vor Auslieferung nachlackiert - oder denkst Du, die schmeissen einen 911er weg, nur weil ein Kratzer am Kotflügel vorliegt, der intern gefunden wird?

Du weisst es nur nicht.

Der Vergleich hinkt also.

Ansonsten: dem Handwerker muss die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden - die steht ihm gesetzlich zu. Wenn der Hersteller selbst bereits eine Lösung erdacht hat, würde ich mir keine Sorgen machen.

Du wirst bis zur Fertigstellung Deines Hauses noch ganz andere Dinge erleben - auf diesem Planeten arbeiten Menschen, die nicht frei von Fehlern sind, so wenig wie wir alle hier...
 
WilderSueden

WilderSueden

Die Sorge ist nur, dass man uns nun viel erzählt und dann keiner mehr auftaucht zur Nachbesserung, daher die Frage des Einbehalts bis die Reparatur erfolgt ist.
Erlaubter Einbehalt ist das doppelte der Kosten für die Mängelbeseitigung. Eine Abschätzung dafür kann euch euer Bauleiter geben. Ansonsten schätzt ihr einfach mal was und lasst den Rohbauer begründen, warum er das günstiger sieht
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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