F fischaqua 15 April 2012 Teilen #7 1) Nein, es hat keinen Zinsaufschlag gekostet. 2) Die Bereitstellungszinsen beziehen sich auf den noch nicht abgerufenen Betrag. 3) Nur auf die abgerufenen Beträge.
1) Nein, es hat keinen Zinsaufschlag gekostet. 2) Die Bereitstellungszinsen beziehen sich auf den noch nicht abgerufenen Betrag. 3) Nur auf die abgerufenen Beträge.