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ᐅ Bereitstellungsfreie Zinsen


Erstellt am: 27.09.16 07:52

thesit27 27.09.16 07:52
Guten Morgen,

folgendes Beispiel:
Leihe mir von der Bank 250.000€
Zum 01.04.2017. endet meine Bereitstellungsfrei Zeit von den Zinsen.
Zum 01.04.2017. nehme ich mir 230.000€ raus -> 20.000€ bleiben auf der Bank. Diese nehme ich erst am 01.07.2017 raus.
Nun die Frage: Zahle ich auf die 20.000€ die Zinsen oder auf die 230.000€? Und ab wann muss ich tilgen?
ab dem Zeitpunkt, wo ich die ganze Summe von der Bank bekomme (hätte ich jetzt vermutet) oder ab dem 01.04.2017, wenn ich die 230.000€ rausnehme?

Danke

RobsonMKK 27.09.16 07:54
Für den verbleibenden Teil der Darlehenssumme zahlst du die Zinsen.

Musketier 27.09.16 08:46
Ganz einfach, auf die 230T€ zahlst du Darlehenszinsen und auf die 20T€ zahlst du Bereitstellungszinsen.
Die Bank stellt dir das Darlehen bereit, aber du rufst es noch nicht (voll) ab. Deshalb Bereitstellungszinsen.

Tilgung muß im Darlehensvertrag irgendwo gesondert geregelt sein. In manchen Verträgen ist ein festes Datum genannt, bei manchen Verträgen nach Vollauszahlung und bei anderen ist eine Tilgungsfreie Zeit vereinbart.
Ich glaube wir hatten am Anfang sogar mehr als unsere eigentliche Rate gezahlt, da unser Tilgungsbeginn auf einen festen Termin festgelegt wurde. Aufgrund von Verzögerung beim Baustart und während der Bauphase war der Tilgungsbeginn aber eher, als wir das Darlehen voll abgerufen hatten. Da die Bereitstellungszinsen leicht höher als die Darlehenszinsen waren, kam es zu diesem Effekt.

tekci.mustafa 27.09.16 08:55
Ich hänge mich mal mit dran. Bei uns das gleiche

Phantom 27.09.16 11:12
Die Bereitstellungszinsen werden nur für die restlichen 20.000 berechnet.

HilfeHilfe 27.09.16 11:20
Kann ich nur bestätigen.... Wie Musketier schon ausgeführt hat in den Vertrag schauen und/oder Bank kontaktieren. Die Regel ist Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensteil + Bereitstellungszinsen auf den nichtausgezahlten Teil. Die Annuität ( Zins + Tilgung = Rate) dann bei vollauszahlung und da auch im Folgemonat der Vollauszahlung.

Verwirrend wird es auch wenn man mehrere Bausteine und Konten hat. Da kann es sein das da schon die Rate zu zahlen ist weil diese vollausgezahlt.
darlehenszinsenbereitstellungszinsentilgungsbeginnvollauszahlungrate