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ᐅ BEG EM - mehrere geplant, müssen alle durchgeführt werden?


Erstellt am: 06.02.23 10:47

leschaf06.02.23 10:47
Hallo zusammen,

wir haben letztes Jahr folgenden Plan gemacht für die Sanierung unseres Hauses:

- Fenster neu
- Sonnenschutz
- Kellerdecke dämmen
- Oberste Geschossdecke dämmen

Dafür haben wir dann bei den BEG Einzelmaßnahmen 60.000€ förderfähige Maßnahmen in einem gebündelten Antrag beantragt.

Jetzt hat sich der Plan geändert und wir werden statt der obersten Geschossdecke das Dach komplett machen, aber dafür keinen Sonnenschutz machen.

Frage: Müssen alle beantragten Einzelmaßnahmen auch durchgeführt werden, oder können wir z.B. den Sonnenschutz einfach weglassen und bekommen dennoch dann Förderung ausgezahlt? Wir kommen mit Dach + Fenster sowieso über die 60.000€ und würden dann ggf auch die Kellerdecke eher in Eigenleistung machen.

Leider erreiche ich bei der BAFA niemanden außer das Band und unser Energieberater lässt sich auch nicht blicken 🙁
SoL06.02.23 10:50
leschaf schrieb:

Wir kommen mit Dach + Fenster sowieso über die 60.000€ und würden dann ggf auch die Kellerdecke eher in Eigenleistung machen.
Ihr habt Dach doch gar nicht beantragt und somit auch nicht bewilligt bekommen?
leschaf06.02.23 10:51
SoL schrieb:

Ihr habt Dach doch gar nicht beantragt und somit auch nicht bewilligt bekommen?

Das wiederum kann man wohl mit einem formlosen Antrag ändern (sagt der Energieberater) bzw über eine neue TPB erreichen (sagt die BAFA).
leschaf06.02.23 10:56
Hier mal eine Auskunft aus einem Energieberater-Portal zu dem Thema, die etwa das gleiche sagt:
"Geht es um die förderbaren Kosten, können Sie diese im ersten Monat nach der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides auf schriftlichen Antrag beim BAFA ändern lassen. Sind andere Punkte zu verändern, ist das häufig mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben möglich, welches Sie im BAFA-Portal hochladen. So lassen sich zum Beispiel Förderschwerpunkte verschieben oder Maßnahmen nachträglich hinzufügen (mit geänderten Kosten nur innerhalb der 4-wöchigen Widerspruchsfrist). Ändert sich der Förderschwerpunkt, ist unter Umständen auch eine neue technische Projektbeschreibung (TPB) von Ihrem Energieberater nötig. "
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