Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m

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Q

quisel

Doch, da sich die 3m ja auf das Straßenniveau beziehen und nicht auf seinen eigenen Fußboden, dessen Höhe im Bebauungsplan nicht festgesetzt ist. Somit kann er den Boden soweit absenken, wie er will.
Gut, aber eingraben will er das Haus ja auch nicht. Da wird die Luft dann schon langsam dünner...
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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